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Geheimdienst: Wie sich Bayerns geheime Gremien gegen Lauschangriffe schützen

Geheimdienst

Wie sich Bayerns geheime Gremien gegen Lauschangriffe schützen

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    Diese Türe führt in den abhörsicheren Raum des Landtags. Handys und Ähnliches sind darin verboten.
    Diese Türe führt in den abhörsicheren Raum des Landtags. Handys und Ähnliches sind darin verboten. Foto: Christoph Frey

    Wer durch diese Tür tritt, darf sich vor Lauschern sicher wähnen. Zumindest macht ein Aufkleber auf der braunen Holztüre klar, was draußen bleiben sollte: Mobiltelefone. Willkommen im abhörsicheren Raum des Bayerischen Landtags, wo die größten Geheimnisse des Parlaments besprochen werden. 

    So sieht es Inneren des abhörsicheren Raumes aus

    Auf den ersten Blick wirkt das Besprechungszimmer in einem Seitenflügel des Maximilianeums reichlich unspektakulär. Ein Tisch, ein paar Stühle. Auf den zweiten Blick fallen kleine rote Aufkleber an den weißen Wänden auf. Aus dem Besprechungszimmer wurden Geräte wie Telefone oder Lautsprecher entfernt, weil sie sich auch zu Lauschangriffen nutzen ließen. Ein Klavier war offenbar unverdächtig. Getarnt unter einer Schutzhülle steht es in der Ecke und wartet auf seinen Einsatz bei gelegentlichen Proben eines Chors von Beschäftigten des Landtags. Deren Gesang, so versichern eingeweihte Kreise, könne sich hören lassen. Da gebe es nichts zu verbergen. Das ist bei Äußerungen anderer Benutzer dieses Raumes nicht so – selbst wenn sie flüstern sollten. 

    Die geheimen Gremien des Bayerischen Landtags

    In dem unauffälligen Besprechungsraum im Münchner Landtag nämlich tagen zwei Gremien, die sich mit den Geheimnissen des Geheimdienstes befassen. Die Parlamentarische Kontrollgremium und die G-10-Kommission kontrollieren die Arbeit des Landesamts für Verfassungsschutz. Der Name "G10" rührt vom Artikel 10 des Grundgesetzes her. In diesem wird das Post- und Fernmeldegeheimnis garantiert. Will nun der Verfassungsschutz trotzdem Telefonate belauschen und Schriftverkehr mitlesen, benötigt er die Erlaubnis der G10. Dieses geheim tagende Gremium zählt drei Abgeordnete. Es handelt sich um eine justizähnliche, unabhängige Institution, weshalb gesetzlich auch vorgegeben ist, dass der Vorsitzende der G-10-Kommission die Befähigung zum Richteramt haben muss. Es ist der fränkische CSU-Abgeordnete Steffen Vogel. 

    Ein Hinweisschild im Innern des abhörsicheren Raumes weist auf dessen Besonderheiten hin.
    Ein Hinweisschild im Innern des abhörsicheren Raumes weist auf dessen Besonderheiten hin. Foto: Christoph Frey

    Das Parlamentarische Kontrollgremium wieder kontrolliert grundsätzlich, ob der Verfassungsschutz seinen Aufgaben nachkommt. In diesen Kreis sollen sieben Abgeordnete aufgenommen werden. Tatsächlich sind es aber nur sechs. Der Stuhl für die AfD bleibt leer. Darauf haben sich die anderen Fraktionen im Landtag verständigt. Weil die AfD unter Rechtsextremismus-Verdacht steht und deshalb im Visier des Landesamts für Verfassungsschutz ist, soll sie via Kontrollgremium keine Einblicke in die Arbeit der Überwachenden bekommen.

    Deshalb darf die AfD die Geheimdienste nicht überwachen

    Zumindest können die AfD-Abgeordneten aber leicht nachvollziehen, wann sich die Geheimdienstkontrolleure zu ihren Besprechungen zurückziehen. Der Raum, in denen die Verfassungsschützer ihre Erkenntnisse ausbreiten, befindet sich Tür an Tür mit den Büros von Abgeordneten der AfD. Übrigens: Abhörsicher heißt nicht schalldicht. 

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