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Freispruch im Badewannen-Mord: Prozess in München, Fall

Badewannen-Mord

13 Jahre lang unschuldig im Gefängnis: Freispruch für Manfred Genditzki

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    Manfred Genditzki saß im Zusammenhang mit dem Badewannen-Mord 13 Jahre lang im Gefängnis.
    Manfred Genditzki saß im Zusammenhang mit dem Badewannen-Mord 13 Jahre lang im Gefängnis. Foto: Sven Hoppe, dpa

    Der inzwischen 63-jährige Manfred Genditzki saß 13 Jahre lang im Gefängnis – offenbar für einen Mord, den es nie gegeben hat. Der Prozess um den sogenannten Badewannen-Mord wurde neu aufgerollt. Sogar die Staatsanwaltschaft hatte Zweifel an seiner Schuld.

    Am Freitagmorgen fiel das Urteil. Genditzki wurde freigesprochen. "Jetzt ist es soweit. Sie haben den Tenor gehört, auf den Sie fast 14 Jahre lang gewartet haben", sagte die Vorsitzende Richterin Elisabeth Ehr. Die Staatskasse müsse ihn für die zu Unrecht verhängte Gefängnisstrafe entschädigen. Genditzki nahm das Urteil ruhig und gefasst auf, im Zuschauerraum gab es Tränen. 

    Badewannen-Mord: Wofür wurde Genditzki verurteilt?

    Doch von vorn. Im Jahr 2008 wurde eine 87-jährige Seniorin, die von dem damals als Hausmeister einer großen Wohnanlage in Rottach-Egern tätigen Genditzki betreut wurde, tot in ihrer Badewanne gefunden. Ein Gerichtsmediziner hatte Hämatome unter ihrer Kopfhaut entdeckt, weshalb die Polizei von einem Tötungsdelikt ausging.

    In diesem Zusammenhang wurde Genditzki vorgeworfen, die Frau in einem Streit geschlagen zu haben. Um den Angriff zu verdecken, soll er sie anschließend in der Badewanne ertränkt haben. 2009 wurde er verurteilt. Nachdem der Bundesgerichtshof das erste Urteil aufgehoben hatte, wurde Genditzki im Jahr 2012 erneut und dieses Mal rechtskräftig lebenslänglich verurteilt. Insgesamt saß er inzwischen mehr als 13 Jahre lang in Haft. Genditzki hatte stets bestritten, die Tat begangen zu haben. Doch einen unglücklichen Sturz der Frau, von dem die Verteidigung damals ausging, schloss das Gericht als mögliche Todesursache aus.

    Welche Zweifel gibt es an Schuld von Genditzki im Badewannen-Mord?

    Nach jahrelangem Kampf um ein Wiederaufnahmeverfahren war im April 2023 ein neuer Prozess gestartet. In dem neuen Verfahren waren nun Gutachter gehört worden, die den inhaftierten Mann entlasten. Zwei neue Gutachten wiesen daraufhin, dass der Ertrinkungstod der Frau ein Unfall gewesen sein könnte.

    Ein Gutachten kam nach neueren wissenschaftlichen Methoden zu dem Schluss, dass man die Auffindeposition und die Kopfverletzungen der Seniorin auch durch einen Sturz erklären könnte. Sie könnte in die Badewanne gestürzt sein, sich den Kopf angeschlagen haben und ertrunken sein. Laut eines weiteren thermodynamischen Gutachtens starb die alte Frau mit sehr großer Wahrscheinlichkeit deutlich nach dem von der Staatsanwaltschaft angenommenen Tatzeitraum.

    Badewannen-Mord: Worum geht es im Prozess?

    Im August vergangenen Jahres kam Genditzki wieder frei. Das Landgericht rollte den Fall komplett neu auf. Die entscheidende Frage im Prozess sei: "Hat überhaupt eine Tat stattgefunden?", so Staatsanwalt Michael Schönauer in seinem Schlussplädoyer. Diese Frage sei nicht zweifelsfrei mit "Ja" zu beantworten. Die Staatskasse sei verpflichtet, Genditzki für 13 Jahre im Gefängnis zu entschädigen, sagte er und fügte hinzu, er finde "nicht die passenden Worte".

    Genditzkis Verteidigerin Regina Rick forderte einen Freispruch, der keinen Zweifel an der Unschuld ihres Mandanten lässt und keinen nur aus dem Grundsatz im Zweifel für den Angeklagten. Sie habe "vom ersten Moment an seine Unschuld geglaubt. Das ging ja damals schon aus den Akten hervor". "Man verliert schon ein wenig die professionelle Distanz. Wenn ich nach über 20 Jahren Strafverteidigung noch ein Herz hätte, würde es manchmal brechen", sagte die Juristin. "Was dieser Mann durchgemacht hat, tut mir leid." Genditzki bedankte sich in seinem letzten Wort bei seinen Rechtsanwälten, seiner Ehefrau und dem Schwurgericht. Er lebt inzwischen mit seiner Familie zusammen und arbeitet als Fahrer in einer Käserei.

    Bei Freispruch im Badewannen-Mord: Bekommt Genditzki Entschädigung?

    Nach seinem Freispruch hat er Anspruch auf Entschädigung in Höhe von 75 Euro pro Tag im Gefängnis. Das wären insgesamt 368.400 Euro. Zusätzlich zur Entschädigung kann Genditzki noch materiellen Schaden geltend machen, beispielsweise wegen Verdienstausfalls.

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