Es bestehe ein Anfangsverdacht der Verletzung von Dienstgeheimnissen und Privatgeheimnissen, teilte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Regensburg am Donnerstag mit. Grundsätzlich werde überprüft, ob sich der Mann durch ein mögliches "unbefugtes Offenbaren" strafbar gemacht hat. Zunächst hatte der "Tagesspiegel" berichtet.
Das Verfahren läuft laut Staatsanwaltschaft seit Anfang September. Eingeleitet worden seien die Ermittlungen nach diversen Anzeigen infolge der Berichterstattung im Zusammenhang mit der Flugblatt-Affäre.
Die Landesanwaltschaft teilte am Donnerstag mit, dass für Ruhestandsbeamte zwar nur ein eingeschränkter Pflichtenkreis bestehe, zu dem allerdings die Verschwiegenheitspflicht zähle. Als mögliche Disziplinarmaßnahmen gegen Ruhestandsbeamte sehe das Bayerische Disziplinargesetz die Kürzung des Ruhegehalts auf längstens fünf Jahre oder die gänzliche Aberkennung des Ruhegehalts vor.
Aiwanger war im Zuge der Affäre wenige Wochen vor der Landtagswahl unter Druck geraten, nachdem die "Süddeutsche Zeitung" berichtet hatte, dass bei ihm zu Schulzeiten ein antisemitisches Flugblatt gefunden worden war. Mehrere Medien berichteten, dass ein ehemaliger Lehrer das Schreiben weitergegeben haben soll.
Aiwangers Bruder sagte später, er habe das Flugblatt verfasst. Ministerpräsident Markus Söder (CSU) entschied nach Aiwangers Beantwortung eines Fragenkatalogs und einer Entschuldigung seinerseits, ihn nicht als Minister zu entlassen. CSU und Freie Wähler wollen ihre Koalition fortsetzen.
(dpa)