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Fischertag Memmingen: Gericht erlaubt Frauen das Mitfischen: Verein geht "vorsorglich" in Berufung

Fischertag Memmingen

Gericht erlaubt Frauen das Mitfischen: Verein geht "vorsorglich" in Berufung

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    Das Ausfischen des Memminger Stadtbachs war bisher den männlichen Mitgliedern des Fischertagsvereins vorbehalten.
    Das Ausfischen des Memminger Stadtbachs war bisher den männlichen Mitgliedern des Fischertagsvereins vorbehalten. Foto: Karl-Josef Hildenbrand, dpa (Archiv)

    Ende August hatte das Amtsgericht Memmingen entschieden, dass auch Frauen beim Traditionsfest im Stadtbach fischen dürfen. Damit hatte das Gericht der Klage eines weiblichen Vereinsmitglieds stattgegeben. Die Tierärztin hatte sich diskriminiert gefühlt, weil bisher ausschließlich Männer in den Bach "jucken".

    Der Verein werde nun "vorsorglich und fristwahrend" in Berufung gehen, teilte der Vorsitzende Michael Ruppert auf Nachfrage unserer Redaktion mit. Die Gremien des Fischertagsvereins könnten erst im Oktober endgültig entscheiden, ob das Urteil akzeptiert werde. Bis dahin ist die Frist zur Einlegung von Rechtsmitteln gegen das Urteil jedoch abgelaufen. Deshalb gehe man jetzt diesen Schritt.

    Der Verein hat 4500 Mitglieder. Die Klägerin war vereinsintern mit dem Antrag gescheitert, die Satzung so zu ändern, dass Frauen mitfischen dürfen, und hatte dann geklagt. Im Urteil heißt es, der Verein sei an den Grundsatz der Gleichberechtigung gebunden. Der Vereinsvorstand hatte den Ausschluss von Frauen bei diesem Teil des jährlichen Volksfestes mit der Wahrung eines alten Brauchtums begründet.

    Traditionsfest in Memmingen

    Wegen der Corona-Pandemie kann keine Mitgliederversammlung stattfinden, der Vorstand hat daher bei drei Veranstaltungen etwa 160 Delegierte über das Urteil informiert. Auch die Klägerin hat an einem der Treffen teilgenommen. Das Meinungsbild, das so entstanden ist, werde nun in den Gremien analysiert.

    Dafür nehme man sich "die erforderliche Zeit, da dieses Urteil bei unseren Mitgliedern unterschiedlich gesehen wird und entsprechende Folgen für unser Vereinsleben sowie auch das anderer Vereine haben kann", sagte Ruppert.

    Verein entscheidet im Oktober über Berufung

    Der Vereinsausschuss werde im Oktober entscheiden, ob man tatsächlich in Berufung geht. Diese würde vor dem Landgericht Memmingen verhandelt. Nach der vierwöchigen Frist, gegen das erstinstanzliche Urteil vorzugehen, hat der Verein nun einen Monat Zeit, seinen Einspruch zu begründen.

    Lesen Sie dazu auch den Kommentar: Fischertag: Gerichte sollten Wichtigeres verhandeln

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