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Fasching und Bundestagswahl 2025: Darf man betrunken ins Wahllokal?

Fasching

Darf man betrunken oder verkleidet ins Wahllokal?

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    Mit Kostüm ins Wahllokal gehen, das ist möglich. Allerdings muss das Gesicht zu sehen sein.
    Mit Kostüm ins Wahllokal gehen, das ist möglich. Allerdings muss das Gesicht zu sehen sein. Foto: Oliver Berg, dpa

    Wenn am Sonntag die ersten Prognosen über die Bildschirme der Republik flimmern, wird Holger Potz erst einmal kurz durchschnaufen. Und zum Handy greifen, um nachzulesen, wie es denn nun so aussieht, eben nicht auf der Bühne in der Leipheimer Güssenhalle mit Garde, Elferrat und Tanzmariechen, sondern auf dem großen bundespolitischen Parkett.

    Potz ist Präsident der Faschingsgesellschaft „Leipheimer Haufen“ im Landkreis Günzburg, und am Sonntag, dem Tag der Bundestagswahl, richtet der Verein seine Prunksitzung aus. „Als damals der Wahltermin feststand, sind wir schon zusammengezuckt“, sagt er. „Wir wussten ja nicht, welche Auswirkungen das haben wird.“ Der Verein wandte sich an den Bürgermeister - denn für gewöhnlich wird die Halle als Wahllokal genutzt. „Zum Glück hat man uns dann schnell signalisiert, dass das Wahllokal verlegt wird“, sagt Potz. Deswegen also jetzt beides: Büttenreden und Bundestagswahl.

    Bundestagswahl 2025 fällt mitten in den Fasching

    In der Geschichte Deutschlands gab es das noch nie, eine Bundestagswahl mitten in der närrischen Zeit. Bisher wurde das deutsche Parlament meist im Herbst gewählt, in den 1980ern gab es zwei Ausnahmen: 1983 fand die Wahl am 6. März statt - da war der Fasching aber schon vorbei -, 1987 wurde am 27. Januar abgestimmt, also noch vor der Hochphase der fünften Jahreszeit.

    Dass es heuer anders ist, hat Auswirkungen. Mancherorts mussten die Faschingsumzüge verschoben werden, etwa in Höchstädt im Kreis Dillingen oder in Ronsberg im Ostallgäu. In Kötz im Kreis Günzburg wurde die Veranstaltung sogar abgesagt. Gleich um die Ecke von Kötz, in Münsterhausen, findet der Umzug am Samstagabend statt, mit der Wahl kollidiert die Veranstaltung also nicht direkt, indirekt indes schon. „Bisher war es so, dass aus der Vorstandschaft einige Leute als Wahlhelfer im Einsatz waren,“ sagt Sophia Schmid, die Vorsitzende der Faschingsfreunde Münsterhausen. Sie selbst habe das auch über Jahre gemacht. „Die Gemeinde hat es dann heuer zum Glück anders organisiert.“ Denn bei aller Gaudi seien die Faschingstage auch anstrengend. Am Mittwochmorgen begann der Verein mit dem Zeltaufbau, bis Sonntag wird nur wenig geschlafen. „Da bin ich schon froh, dass ich nicht als Wahlhelferin im Einsatz bin.“

    Mit Kostüm ins Wahllokal? Ja, aber lieber nicht zu viel Schminke

    Viele Menschen indes werden am Sonntag womöglich direkt von der Faschingsparty zum Wählen gehen. Geht das überhaupt? Kostümiert den Stimmzettel ausfüllen? „Es gibt keine Kleiderordnung bei Wahlen“, teilt ein Sprecher des bayerischen Landesamtes für Statistik, bei dem die Landeswahlleitung angesiedelt ist, mit. „Wir raten aber, auf das Kostüm zu verzichten. Ist durch eine Kostümierung das Gesicht nicht erkennbar oder durch starke Schminke eine Person nicht mehr zweifelsfrei identifizierbar, kann der Wahlvorstand fordern, diese abzunehmen, um die Identität festzustellen.“

    Darüber hinaus gelte: Wenn das Erscheinungsbild oder das Auftreten die allgemeine Ordnung im Wahllokal gefährde, könne der Wahlvorstand einschreiten. „Personen mit politischen Botschaften, Parteisymbolen oder verbotenen Symbolen auf der Kleidung können und sollen durch den Wahlvorstand aus dem Wahlraum verwiesen werden“, erklärt der Sprecher des Landesamts gegenüber unserer Redaktion. Nach ein paar Bieren im Wahllokal aufzulaufen ist indes kein Hindernis: „Ob jemand angeheitert sein Kreuz macht oder nüchtern, ist zuallererst eigene Verantwortung der Wahlberechtigten.“

    Man darf auch mit ein paar Bieren zu viel ins Wahllokal gehen

    Von der Bundeswahlleiterin in Berlin gibt es sogar eine eigene Handreichung für Wahlvorstände, wie mit den Auswirkungen des Faschingstreibens umgegangen werden soll - gerade auch mit Menschen, die zu tief ins Glas geschaut haben. Wer zu stark betrunken ist und dadurch die Ordnung im Wahlraum gefährdet, könne nach draußen verwiesen werden, heißt es da. Eine grundsätzliche Einschränkung „hinsichtlich des erlaubten Alkoholkonsums oder Grades der Alkoholisierung bei der Stimmabgabe“ gebe es aber nicht. Und: Das Wahlrecht könne nur persönlich ausgeübt werden. Eine Vertretung hinzuschicken, weil man verkatert im Bett liegt, ist nicht möglich.

    Bei der Prunksitzung in Leipheim wird die Politik keine allzu große Rolle spielen, sagt Präsident Potz. „Wir versuchen, unpolitisch zu bleiben.“ Gleichwohl kämen natürlich einige Kommunalpolitiker - wenn auch weniger als sonst. Man hätte die Wahl, findet Potz, auch erst im März stattfinden lassen können. Nun aber wird am Sonntag gewählt. Um Viertel nach Sechs wird es bei der Prunksitzung eine Pause geben. Bildschirme für einen Blick auf die Hochrechnungen gibt es nicht. „Aber ich gehe mal davon aus, dass dann jeder sein Handy rausholt und schaut, was passiert ist“, sagt Potz. Was passiert ist also auf der großen Bühne der Bundespolitik, jenseits von Garde, Elferrat und Tanzmariechen.

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