Der Verfassungsschutz beobachtet nach eigenen Angaben einen AfD-Abgeordneten des bayerischen Landtags. "Bei der betreffenden Person liegen hinreichend gewichtige tatsächliche Anhaltspunkte dafür vor, dass sie ihr Mandat zum Kampf gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung missbraucht und diese aktiv und aggressiv bekämpft", teilte die Behörde am Mittwoch auf Anfrage in München mit. Zuvor hatte der Bayerische Rundfunk über den Fall berichtet. Um welches der 32 Mitglieder der AfD-Fraktion es sich handelte, blieb offen. Der Verfassungsschutz (BayLfV) nannte keinen Namen.
Die formale Beobachtung des betreffenden Landtagsabgeordneten (MdL) "begann nach der kürzlich erfolgten Beendigung einer entsprechenden Prüfphase", teilte die Behörde weiter auf Anfrage der dpa mit. "Aufgrund der hohen rechtlichen Anforderungen an die Beobachtung eines MdL erfolgt fortlaufend eine Überprüfung des Fortbestehens der Verhältnismäßigkeit der Beobachtung durch das BayLfV."
Die Beobachtung von Abgeordneten ist grundsätzlich zwar erlaubt, jedoch hat der Gesetzgeber hier hohe Hürden und strenge Voraussetzungen für derartige Fälle vorgesehen. Das Grundgesetz garantiert Abgeordneten zunächst ein freies Mandat. Nur in Ausnahmen sind Beobachtungen - oder auch andere juristische Ermittlungen - gerechtfertigt und verhältnismäßig.
Die Behörde betonte, dass zunächst keine nachrichtendienstliche Mittel zur Beobachtung eingesetzt würden. Dies werde "zumindest bis zu einer Entscheidung im anhängigen Hauptsacheverfahren in der Klage der AfD gegen ihre Beobachtung" durch den Verfassungsschutz auch grundsätzlich so bleiben. Das Hauptverfahren am Verwaltungsgericht München startet im Juni. Sowohl das Verwaltungsgericht als auch der Verwaltungsgerichtshof hatten zudem bereits Eilanträge der AfD gegen die Beobachtung abgewiesen.
Die Beobachtung durch den Verfassungsschutz im aktuellen Fall beziehe sich nur auf den betreffenden Abgeordneten "und dessen verfassungsschutzrelevantes politisches Tätigwerden", hieß es weiter zur Frage, ob auch andere Mitarbeiter der Fraktion oder des Abgeordneten beobachtet würden. "Hierbei ist zu beachten, dass alle Aussagen sowie das Abstimmungsverhalten des MdL in parlamentarischen Gremien von der Beobachtung ausgenommen sind."
AfD-Fraktionschefin Katrin Ebner-Steiner erklärte auf Anfrage, die Fraktion lasse sich ihre Angelegenheiten grundsätzlich nicht "vom sogenannten Verfassungsschutz vorschreiben". Zu den konkreten Vorwürfen sei es derzeit nicht möglich, Stellung zu nehmen.
(dpa)