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AfD-Parlamentarier Petr Bystron: Wird seine Immunität aufgehoben?

Ermittlungen

Aufhebung der Immunität von AfD-Mann Bystron beantragt

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    Hat gut lachen - noch? Petr Bystron, hier nach einer Beratung der neugewählten AfD-Europa-Abgeordneten.
    Hat gut lachen - noch? Petr Bystron, hier nach einer Beratung der neugewählten AfD-Europa-Abgeordneten. Foto: Britta Pedersen, dpa

    Es dürfte sich gut anfühlen für den AfD-Politiker Petr Bystron: Er hat ein neues Mandat als EU-Abgeordneter in Brüssel, hin und wieder Plenarsitzungen im malerischen Straßburg, in beiden Städten ist das Wetter schön und von den deutschen Ermittlungsbehörden hat er nichts zu befürchten. Denn Bystron, gegen den vor der neuen Legislaturperiode des EU-Parlaments wegen des Verdachts auf Bestechlichkeit und Geldwäsche ermittelt worden war, genießt dank seines neuen politischen Mandats wieder die uneingeschränkte Immunität eines Abgeordneten. Die Generalstaatsanwaltschaft München, die die Ermittlungen eigentlich leitet, ist seit fast zwei Monaten zum Warten verdammt.

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