Ein neues Gutachten sieht keine rechtlichen Hürden für die Direktvergabe von Waldflächen durch die Bayerischen Staatsforsten (BaySF) für einen beschleunigten Windkraftausbau in Bayern. "Eine "Direktvergabe" von Flächen der BaySF an Standortgemeinden stellt eine wettbewerbsneutrale Handlung dar, die auch dann zulässig wäre, falls den BaySF eine marktbeherrschende Stellung hinsichtlich Windenergieflächen zukäme", heißt es in dem am Montag in München vorgestellten Gutachten der Kanzlei Assmann Peiffer. Auftraggeber waren die Grünen im Landtag. Die Staatsforsten widersprachen.
Die Grünen forderten Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) und die Bayerische Staatsforsten auf, die aktuelle Praxis der Ausschreibungen zu stoppen und zur langjährigen Praxis der Direktvergabe mit den Kommunen zurückzukehren. "Die Weichen in Bayern müssen endlich uneingeschränkt pro Windenergie gestellt werden", sagte der energiepolitische Sprecher der Fraktion, Martin Stümpfig. Der Beschluss im Aufsichtsrat der Bayerischen Staatsforsten müsse umgehend erfolgen, dann würden neue Projekte ab sofort nicht mehr ausgeschrieben.
Die Staatsforsten halten den Verzicht auf Ausschreibungen jedoch nicht für einen machbaren Weg. "Jede Gemeinde kennt aus eigener Erfahrung, dass Ausschreibungen im öffentlichen Bereich notwendig und ganz normal sind", sagte ein Sprecher des Unternehmens in Regensburg. Aiwanger betonte ebenfalls, dass die vorgeschlagene Direktvergabepraxis "rechtlich unklar" wäre. Im Gegensatz dazu habe sich aktuelle Praxis bewährt.
Die von den Grünen neu vorgeschlagene Direktvergabe an Standortgemeinden, die dann ihrerseits Ausschreibungen vornähmen, sei "rechtlich und praktisch nicht umsetzbar". Der Vorwurf der Grünen-Fraktion, dass es bei den Auswahlverfahren der Staatsforsten keine Bürgerbeteiligung gebe, sei unzutreffend. Die Gemeinden könnten Bürgerbeteiligungsmodelle einfordern und zwar bis zu 100 Prozent.
Seit Frühjahr 2023 gilt bei den Staatsforsten das Ausschreibungsprinzip, dies führt in der Praxis aus Sicht von Kritikern dazu, dass die Kommunen bei Entwicklung, Projektierung und Betreibung weitestgehend außen vor gelassen werden.
Für Stümpfig ist der verlorene Bürgerentscheid im Windpark Mehring bei Altötting ein anschauliches Beispiel für die Fehlentwicklung, die die Ausschreibungspraxis mit sich bringe. Eine breite Verankerung, eine finanzielle Beteiligung und eine aktive Mitsprache bei der Entwicklung der Projekte mit der Kommune seien notwendig, um den entsprechenden Rückhalt zu erhalten.
Laut Gutachten müssen zwei Punkte erfüllt sein, damit die "Direktvergabe" rechtlich zulässig ist: So dürfe die Standortgemeinde die Windkraftanlage nicht selbst betreiben und so in Wettbewerb zu Projektierern treten, zum anderen müsse die Gemeinde bei der Auswahl der Projektierer das geltende Wettbewerbs- und Vergaberecht beachten.
Um den Windkraftausbau weiter zu beschleunigen, forderten die Grünen zudem neben einer landesweiten Kampagne "Pro Windkraft" erneut die Staatsregierung auf, alle 18 bayerischen Planungsverbände bis zum 1. Juli 2025 zu verpflichten, 1,8 Prozent ihrer Verbandsfläche als Vorranggebiete auszuweisen. Im Falle des Windparks in Altötting hätte eine frühzeitige Regionalplanung aufzeigen können, wo in der Region auch außerhalb von Waldflächen Standorte für Windkraft geeignet seien.
Ferner müsse auch außerhalb der Wälder der Ausbau vorangetrieben werden. "Grundsätzlich ist Wind und Wald zwar gut miteinander vereinbar, dennoch leidet die Akzeptanz vor Ort, wenn gezielt nur Waldgebiete für den Ausbau in Betracht gezogen werden", so Stümpfig. Um die Planungen zu verbessern, brauche es einen Koordinierungsstab Windkraft, in dem Vertreter aller beteiligter Ministerien seien.
(dpa)