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Energiekrise: Alte Holzöfen werden reaktiviert: Das müssen Sie nun wissen

Energiekrise

Alte Holzöfen werden reaktiviert: Das müssen Sie nun wissen

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    Die Bayerische Staatsregierung erlaubt nun vor dem Hintergrund der drohenden Energiekrise die Reaktivierung alter Holzöfen.
    Die Bayerische Staatsregierung erlaubt nun vor dem Hintergrund der drohenden Energiekrise die Reaktivierung alter Holzöfen. Foto: Angelika Warmuth

    Die Nachfrage nach Brennholz ist seit dem Ausbruch des Ukraine-Krieges und der damit verbundenen Verteuerung fossiler Energieträger sprunghaft gestiegen. Nun erlaubt die Bayerische Staatsregierung die Reaktivierung der in den letzten Jahren aus Gründen des Umweltschutzes stillgelegter alter Holzöfen. Doch welche Öfen genau dürfen wieder betrieben werden? Und welche Regeln müssen dabei beachtet werden? Wir beantworten wichtige Fragen:

    Welche stillgelegten Holzöfen dürfen mit der Sonderregelung wieder betrieben werden?

    Aufgrund einer bundesrechtlichen Vorgabe zum Umweltschutz mussten in den letzten Jahren ältere private Holzfeuerungen je nach Baujahr nach und nach stillgelegt oder nachgerüstet werden, sofern sie die strengeren Emissionsvorgaben nicht einhalten konnten. Viele so genannte Einzelraumfeuerungsanlagen wie zum Beispiel Kaminöfen oder Kachelöfen, die zwischen 1985 und Ende 1994 eingebaut wurden, mussten deshalb Ende 2020 stillgelegt werden. Noch ältere Anlagen waren bereits 2014 beziehungsweise 2017 von einer Stilllegung betroffen. Zentrale

    Wann genau ist der Notfall-Betrieb alter Holzfeuerungen erlaubt?

    Der Notfall-Betrieb der Alt-Anlagen ist laut Umweltministerium für eine nicht näher definierte „Übergangszeit“ erlaubt, „wenn sie eine Gasheizung ganz oder teilweise ersetzen“. Wer etwa eine Öl-Heizung hat, profitiert trotz ebenfalls deutlich gestiegener Heizöl-Preise also nicht von der bayerischen Sonder-Regelung. Die Landratsämter sollen nun so genannte Allgemeinverfügungen erlassen, die die Wiederinbetriebnahme der alten Holzöfen „für einen bestimmten Zeitraum zulassen“, so das Ministerium. Damit sollen aufwändige Einzelfall-Entscheidungen vermieden werden.

    Was muss man beachten, wenn man die Sonder-Regelung nutzen will?

    Wer seinen alten Holzofen wieder in Betrieb nehmen möchte, muss vorab die zuständige Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt oder kreisfreie Stadt) sowie den zuständigen Bezirksschornsteinfeger darüber informieren, erklärt das Umweltministerium. Einen Ausnahmeantrag muss man jedoch nicht stellen. Voraussetzung für die Genehmigung ist jedoch, dass die Holzfeuerung in die oben genannten Ausnahme-Kategorien fällt und eine Gasheizung zumindest teilweise ersetzt.

    Welche Holzfeuerungen darf man ohne Einschränkungen benutzen?

    Zwischen 1995 und 2010 errichtete Kaminöfen oder Kachelöfen dürfen regulär noch bis Ende 2024 betrieben werden, ebenso zentrale Holzheizungen, die zwischen 2005 und 2010 in Betrieb genommen wurden. Jüngere Anlagen, die nach 2010 errichtet wurden, dürfen ohnehin nur dann betrieben werden, wenn sie bestimmte Emissionsgrenzwerte einhalten. Diese werden vom zuständigen Kaminkehrer überprüft. Sonderregelungen gibt es zudem unter anderem für offene Kamine, Grundöfen sowie „antike Öfen“ die vor 1950 errichtet wurden. Im Detail kann auch hier der zuständige Kaminkehrer Auskunft geben.

    Warum wurden ältere Holzöfen überhaupt verboten?

    Wenn Holz verbrennt, entstehen große Mengen Ruß und Feinstaub. Laut Umweltbundesamt verursacht das Heizen mit Holz aktuell sogar mehr Feinstaub als der Verkehr. Holzöfen sollen deshalb künftig immer eine Abluftkontrolle oder einen Feinstaubfilter haben. Um feinstaubarm zu heizen, rät das bayerische Umweltministerium zudem, nur trockenes Holz zu verwenden und vor allem beim Anheizen durch dünn gespaltenes Holz und viel Sauerstoffzufuhr im Brennraum Rußbildung so weit wie möglich zu reduzieren.

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