Bestattungen ohne Sarg sind in Bayern künftig nicht mehr grundsätzlich verboten. Ein Antrag von CSU und Freien Wählern zur Änderung der Bestattungsverordnung im Landtag sieht eine Erlaubnis für die Friedhofsträger vor, die Sargpflicht zu lockern. "Denn jeder Mensch hat das Recht, nach seiner weltanschaulichen bzw. religiösen Haltung bestattet zu werden - auch ohne Sarg, soweit öffentliche Belange dem nicht entgegenstehen", sagte FW-Fraktionsvize Joachim Hanisch am Dienstag in München. Wann die neue Verordnung final vom Parlament beschlossen wird, war zunächst aber noch offen.
Gründe für die neue Bestattungsverordnung sind Religionsfreiheit und Menschenwürde
Jahrelang hatte die CSU eine immer wieder geforderte Lockerung der Sargpflicht blockiert. Hintergrund ist die Möglichkeit, Bestattungen nach muslimischem Ritus in einem Leinentuch durchzuführen. Noch im vergangenen Juli hatten CSU und Freie Wähler entsprechende Anträge von SPD und Grünen abgelehnt.
"Gerade im Hinblick auf die in unserer Verfassung verankerten Rechte, wie Religionsfreiheit und Menschenwürde, steht ein offener Umgang mit einer würdevollen Beisetzung nach individuellen Bedürfnissen eines jeden Menschen außer Frage", sagte Hanisch. Folglich sei eine Beerdigung im Leichentuch ohne Sarg wichtig für die Überarbeitung der Bestattungsverordnung. (dpa)
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