Es ist so etwas wie eine Zeitenwende in der Pandemie-Politik des Freistaats: Seit Mittwoch gibt es in Bayern für Menschen, die sich mit dem Coronavirus angesteckt haben, keine Isolationspflicht mehr. Das bedeutet: Auch wer positiv getestet wurde, darf das Haus verlassen und auch arbeiten gehen. Allerdings muss außerhalb der eigenen Wohnung – jedoch nicht im Freien – eine Maske getragen werden. Besonders ein Detail der neuen Regelung birgt Diskussionsbedarf. Im Grundsatz gibt es zwar ein Betretungs- und Tätigkeitsverbot für infizierte Besucher und Beschäftigte in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen. Aber: In Krankenhäusern, Reha-Kliniken, Behinderteneinrichtungen und beim Rettungsdienst können infizierte Beschäftigte trotzdem arbeiten, „soweit sie in Bereichen ohne vulnerable Personen eingesetzt sind“, wie das bayerische Gesundheitsministerium mitteilt. Doch was heißt das in der Praxis? In welchen Bereichen haben Beschäftigte keinen Kontakt mit Risikogruppen? Müssen etwa Krebspatientinnen und -patienten nun fürchten, von infizierten Fachkräften behandelt zu werden?
Corona-Pandemie