BRK-Landesgeschäftsführer Leonhard Stärk sagte in München: "Es dürfen keine Hürden aufgebaut werden, die eine Eindämmung des Infektionsgeschehen weiter erschweren." Das aber geschehe mit der neuen Testverordnung. Wie die Selbstauskünfte, die zu einem professionellen Schnelltest berechtigen, zu dokumentieren seien, bleibe unklar.
(dpa)