Die Stadt München muss Fahrverbote für ältere Diesel-Fahrzeuge auf dem Mittleren Ring streckenweise verschärfen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.
Bereits seit zwölf Jahren wird der Streit um die Fortschreibung des Luftreinhalteplans vor Gericht ausgetragen, den die Stadt nun endgültig verloren hat. Am Dienstag hatte das Bundesverwaltungsgericht eine Nichtzulassungsbeschwerde der Stadt München zurückgewiesen, mit der die Stadt das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes anfechten wollte.
Tempo 30 am Mittleren Ring war „rechtswidrig“
Im Fokus steht mitunter die Landshuter Allee. Noch im April einigte sich der Münchener Stadtrat auf eine Alternative zum Fahrverbot und setzte auf dem betroffenen Abschnitt des Rings ein Tempolimit von 30 km/h durch.
Eigentlich hatten die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und der Verkehrsclub Deutschland (VCD) sich 2022 mit der Stadt auf einen Vergleich geeinigt, der ein dreistufiges Konzept für Diesel-Fahrverbote vorsah. Mit der ersten Stufe dürfen seit Februar 2023 Dieselfahrzeuge mit der Norm Euro 4 und schlechter bis auf einige Ausnahmen etwa für Anwohner und Lieferverkehr nicht mehr auf dem Mittleren Ring und innerhalb dieses Bereichs fahren.
Das Fahrverbot hätte ab Oktober 2023 auch auf Dieselfahrzeuge der Abgasnorm Euro 5 ausgeweitet werden sollen, bevor im April 2024 auch noch die allgemeinen Ausnahmen entfallen sollten. Doch der Stadtrat hatte im Sommer 2023 die zweite Stufe vorerst ausgesetzt und die dritte Stufe ganz aufgehoben. Dagegen haben DUH und VCD geklagt – mit Erfolg. „Der Versuch, mit Tempo 30 die Einführung der notwendigen Diesel-Fahrverbote zu umgehen, war rechtswidrig“, kommentierte DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch gegenüber der Deutschen Presseagentur. (mit dpa)
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