Etwa 500 Menschen wollen am Gründonnerstag mit einem Demonstrationszug durch München ziehen und damit ein Zeichen gegen das Tanzverbot an den sogenannten Stillen Tagen setzen. Das teilte der Münchner Bund für Geistesfreiheit (bfg) am Dienstag mit. Am Karfreitag darf der bfg nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2016 ein Musik- und Tanz-Programm in der Landeshauptstadt anbieten. Musiker und Musikerinnen, darunter DJs und DJ-Kollektive, werden ab Mitternacht Raves und Partys in ganz München veranstalten.
Das Bundesverfassungsgericht hatte entschieden, dass Artikel 5 des Bayerischen Feiertagsgesetzes mit der Weltanschauungsfreiheit und der Versammlungsfreiheit nicht vereinbar sei. Die bfg-Vorsitzende Assunta Tammelleo forderte die generelle Aufhebung des Tanzverbots und die Abschaffung der neun Stillen Tage in Bayern.
Ist Tanzverbot an Stillen Tagen in Bayern "aus der Zeit gefallen"?
Es könne nicht Aufgabe des Staates sein, den Menschen Vorschriften zu machen, wie sie ihre Freizeit verbringen sollen, sagte Tammelleo. Sie betonte aber gleichzeitig, dass Gläubige an Karfreitag des Todes Jesu Christi in Stille und Trauer gedenken sollen und dürfen.
"Diese Regelung ist aus der Zeit gefallen und muss endlich abgeschafft werden", sagte FDP-Landtagsfraktionschef Martin Hagen und sprach sich damit gegen das Quasi-Arbeitsverbot für viele Gastronomen durch das Tanzverbot an den sogenannten Stillen Tagen aus.
Die kulturpolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion im Landtag, Susanne Kurz, ist der Meinung, dass an Stillen Feiertagen vor allem Veranstaltungen in Live-Musikspielstätten und Clubs gegenüber Sportereignissen benachteiligt werden. Die Fraktion fordere daher "eine Gleichstellung der Kultur und insbesondere des Tanzes", aber keine Abschaffung oder generelle Umstellung – "wohlwissend, dass Feiertage und stille Tage für viele Menschen in Bayern immer noch eine große Bedeutung haben", so Kurz.
In Bayern gibt es neun Stille Tage
Zu den Stillen Tagen im Freistaat zählen Aschermittwoch, Gründonnerstag, Karfreitag, Karsamstag, Allerheiligen, Volkstrauertag, Totensonntag, Buß- und Bettag und Heiligabend ab 14 Uhr. An diesen Tagen dürfen keine Vergnügungsveranstaltungen stattfinden. (mit dpa)