Aus Sicht ihrer Unterstützer ist die Angelegenheit klar: Die hauptamtliche CSU-Mitarbeiterin Ulrike Höfer aus Mindelheim solle von ihrem Arbeitgeber „rausgedrängt werden“ – weil sie nach wie vor als Vertraute des 2022 zur FDP gewechselten, langjährigen CSU-Landtagsabgeordneten und kurzzeitigen Wirtschaftsministers Franz Josef Pschierer gelte. Dessen Entscheidung hatte unter anderem in der Unterallgäuer CSU, deren Kreisverbandsvorsitzender er einmal war, heftige Kritik ausgelöst.
Ganz so klar stellt sich der „Fall Höfer“ nach außen hin nicht dar. Der 61-Jährigen zufolge soll es am 9. Januar einen Gütetermin vor dem Arbeitsgericht München geben. Sie hatte Klage gegen die CSU eingereicht, namentlich gegen Parteichef Markus Söder und Generalsekretär Martin Huber, da sie eine Abmahnung aus dem vergangenen Herbst nicht akzeptieren wolle.
Höfer, die seit 2016 hauptamtlich die Geschäftsstelle des CSU-Bundeswahlkreises Ostallgäu leitet, habe – so schildert sie es unserer Redaktion – für „einige Wochen“, bis November 2024, den neuen Bundeswahlkreis Memmingen-Unterallgäu mitbetreut. Die Abmahnung von der CSU-Landesleitung habe sie erhalten, weil sie die Koordination eines Termins abgegeben habe – denn zum Zeitpunkt des Termins wäre sie nicht mehr für den neuen Wahlkreis zuständig gewesen, erklärt sie. Zuerst berichtete der Münchner Merkur darüber.
Die Abmahnung habe sie „völlig überrascht“ und „tief verletzt“, sagt Ulrike Höfer
Die CSU setzt Höfers Version auf Anfrage nichts entgegen und will nicht einmal den Gerichtstermin bestätigen. Ein Pressesprecher teilt unserer Redaktion knapp mit, „dass wir zu Personalangelegenheiten grundsätzlich keine Auskunft geben“.
Damit bleibt offen, warum man – und der Eindruck ist parteiintern entstanden – wegen einer „Spitzfindigkeit“ auf der Abmahnung einer langjährigen Mitarbeiterin und Kommunalpolitikerin besteht und, so Höfer, bislang auch nicht das Gespräch mit ihr gesucht habe. Die Abmahnung habe sie „völlig überrascht“ und „tief verletzt“. Sie fühle sich „zutiefst ungerecht behandelt“ und denke, man wolle sie loswerden. „Die Abmahnung muss zurückgenommen und aus meiner Personalakte gestrichen werden.“ Als Bundeswahlkreisgeschäftsführerin ist Höfer unverändert Ansprechpartnerin für Orts- oder Kreisverbände bei Fragen zu Wahlen und Veranstaltungen. Und, so beschrieb sie es vor ein paar Jahren, „der verlängerte Arm“ der Landesleitung.
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