Impfschaden ja oder nein? Seit Beginn der Corona-Impfkampagne sind beim Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) 2250 Anträge zu dieser Frage eingegangen, um eine Anerkennung eines Gesundheitsschadens zu erreichen. Über mehr als die Hälfte der Anträge sei inzwischen entschieden, sagte Thomas Kerner, der am ZBFS die Abteilung für Opferentschädigung leitet, am Montag in Bayreuth.
In 105 Fällen sei ein Schaden anerkannt worden - Betroffene erhalten damit Geld vom Freistaat. Zur Einordnung: Im Zuge der Impfkampagne wurden in Bayern mehr als 29 Millionen Corona-Schutzimpfungen verabreicht. Es sei 80 Mal wahrscheinlicher, an einer Corona-Erkrankung zu sterben als einen Impfschaden zu erleiden, sagte Kerner.
1030 Anträge seien abgelehnt worden, 494 Widersprüche seien bisher eingereicht worden. Und in 108 Fällen liefen Klagen vor dem Sozialgericht.
Im Infektionsschutzgesetz sind Impfschäden definiert als "die gesundheitliche und wirtschaftliche Folge einer über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung".
Kerner sagte mit Blick auf die Corona-Pandemie: "In so kurzer Zeit sind noch nie so viele Menschen geimpft worden." Dementsprechend hoch war nach dem Start der Corona-Impfkampagne im Vergleich auch das Aufkommen der Anträge wegen mutmaßlicher Impfschäden. 2020 beispielsweise seien es insgesamt gerade einmal 43 gewesen.
In Deutschland wurden im Dezember 2020 die ersten Corona-Impfungen verabreicht. Zunächst gab es eine klare Priorisierung der Gruppen, die die Impfung zuerst erhalten sollten. Im Laufe der Monate wurde diese dann aufgehoben.
ZBFS-Mediziner Bernard Kleiser sagte, die aktuelle Literatur werde genau verfolgt: Welcher Impfstoff verursache welche Nebenwirkungen? Wichtig sei es zudem, dass die Patientinnen und Patienten schon im Vorfeld aufgeklärt worden seien, was eine Nebenwirkung im Rahmen der Impfung ist - und was ein Impfschaden.
Gebe es auf dem Feld der Impfschäden neue Entwicklungen, könnten Betroffene erneut einen Antrag stellen, betonte Kerner. Unter Einbezug neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse könnten Fälle dann erneut geprüft werden.
Das Zentrum Bayern Familie und Soziales mit Hauptsitz in Bayreuth ist unter anderem für die Feststellung einer Schwerbehinderung zuständig, prüft Anträge auf Entschädigungszahlungen für Opfer von Gewalttaten und Krieg - und bearbeitet Anträge auf Elterngeld. Im vergangenen Jahr seien in seiner Behörde etwa fünf Milliarden Euro bewegt worden, sagte ZBFS-Leiter Norbert Kollmer. Dazu gehörten Bundesmittel wie etwa das Elterngeld, aber auch Mittel des Freistaats, etwa das bayerische Familiengeld.
(dpa)