Seit März hatten alle Bürgerinnen und Bürger einmal pro Woche Anspruch auf einen kostenlosen Coronatest. Seit dem 11. Oktober ist das anders. Die Tests werden nicht mehr von der öffentlichen Hand bezahlt. Doch es gibt Ausnahmen.
Warum ist der Corona-Test nicht mehr kostenlos?
„Da ausreichend Impfmöglichkeiten bestehen, hat die Ministerpräsidentenkonferenz im August beschlossen, dass die kostenlosen Bürgertestungen ab dem 11. Oktober 2021 wegfallen“, sagte eine Sprecherin des bayerischen Gesundheitsministeriums gegenüber unserer Redaktion. Also: Es geht konkret darum, dass Bund und Ländern insgesamt wollen, dass man sich lieber impfen lässt – als auf eine Impfung zu verzichten und statt dessen mit Tests durch den Tag zu kommen.
Gibt es Ausnahmen, für die Coronatests weiterhin kostenlos sind?
Für bestimmte Personengruppen wird es weiterhin kostenlose Tests geben. Das gilt für Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, Schwangere, Kinder und Jugendliche. Bei den Schwangeren und den 13- bis 17-Jährigen ist diese Regelung jedoch zeitlich beschränkt bis einschließlich 31. Dezember 2021. Sie können sich weiterhin in staatlichen Testzentren testen lassen.
Sind das die einzigen Ausnahmen?
Menschen, die an klinischen Studien zur Wirksamkeit von Impfstoffen gegen das Coronavirus teilnehmen und Personen, die sich aufgrund einer nachgewiesenen Infektion in Quarantäne befinden und zur Beendigung eben dieser Quarantäne einen negativen Testnachweis benötigen, brauchen diese Tests ebenfalls nicht bezahlen. Auch sie können sich in staatlichen Testzentren testen lassen.
Gibt es denn Ausnahmeregelungen für Menschen, die wenig Geld haben – wie zum Beispiel bei geringen Renten oder auch bei Arbeitslosigkeit?
Eine Kostenerstattung für Personen mit einer geringen Rente oder arbeitslose Personen ist nicht vorgesehen. „Es besteht aber für diese Gruppen nach wie vor die Möglichkeit der kostenlosen Impfung“, so die Sprecherin des Ministeriums. In Bayern erhalten allerdings Studierende bis 30. November 2021 kostenfreie Testungen.
Was kann man im Bezug auf Alten- und Pflegeheime in Bayern sagen?
Besucherinnen und Besucher von Alten- und Pflegeheimen sowie von Einrichtungen für Menschen mit Behinderung erhalten auf Kosten des Freistaats in den Testzentren kostenfreie Testungen mittels Antigen-Schnelltest, „um faktischen Besuchseinschränkungen und Vereinsamung entgegenzuwirken“, wie es heißt. Besucherinnen und Besucher müssen sich vor dem Besuch des Heims aber einen Berechtigungsschein von der Einrichtung ausstellen lassen, um belegen zu können, dass sie auch wirklich das entsprechende Heim besuchen werden und darum einen Test brauchen.
Wie ist die Lage, wenn man Coronosymptome aufweist?
Wer Symptome habe, zur Abklärung zum Arzt gehe und sich testen lasse, müsse diese Tests auch in Zukunft nicht selbst zahlen, stellte jüngst der bayerische Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) klar.
Wo kann man sich testen lassen, wenn man nicht zu einer der beschriebenen Ausnahmegruppen gehört?
Das geht nur noch in Apotheken und in privat betriebenen Testzentren. Staatlich betriebene Testzentren stehen für so genannte Selbstzahler nicht mehr zur Verfügung.
Corona: Wie viel kosten ein PCR-Test oder ein Antigentests?
Bisher sah die Coronavirus-Testverordnung des Bundes eine Vergütung für Antigenschnelltests in Höhe von 11,50 Euro und für PCR-Tests in Höhe von 51,56 Euro vor. Die Preisgestaltung überlässt der Bund nun dem freien Markt. „Es kann aber mit Preisen mindestens in der Größenordnung der bisherigen Vergütung gerechnet werden“, teilte die Ministeriumssprecherin mit.
Wird es künftig eher mehr oder weniger privat betriebene Testzentren im Freistaat geben?
„Die Entwicklung des Angebots an Teststellen ist derzeit nicht absehbar, da dieses maßgeblich von der jeweiligen Nachfrage abhängt“, heißt es seitens des bayerischen Gesundheitsministeriums. „Wie sich die Nachfrage – insbesondere auch mit Blick auf die Impfquote – in Zukunft entwickeln wird, kann derzeit nicht prognostiziert werden.“
Was sagen Betreiber von privat betriebenen Testzentren zu dem Thema?
Der Inhaber der bekannten Discothek PM in Untermeitingen, Stefan Egger, hatte seine Gaststätte, so wie viele andere Clubbetreiber, monatelang in ein Testzentrum verwandelt. „Doch wir haben damit aufgehört und fangen jetzt wieder voll mit dem Diskothekenbetrieb an“, sagte er im Gespräch mit unserer Redaktion. Er habe bisher Antigen-Schnelltests angeboten. Wie sich diese Nachfrage entwickeln werde, sei unsicher – und er würde aber für den Betrieb eines solchen Testzentrums das volle wirtschaftliche Risiko tragen. Darum verzichtet er nun darauf.
Wäre es für einen Clubbetreiber wie Stefan Egger nicht sinnvoll, nun auch PCR-Tests anzubieten?
Tatsächlich brauchen Ungeimpfte, um in Clubs zu gehen, nach derzeitiger Regelung in Bayern einen PCR-Test. „Aber dann müssten die Leute ja schon am Donnerstag zu mir kommen und sich testen lassen – wenn sie am Samstag in den Club wollen.“ Egger müsse in der Zwischenzeit den PCR-Test in ein Labor schicken. „Das ist alles viel zu kompliziert für mich als Betreiber.“ Und für die Gäste gehe doch jegliche Spontanität verloren, weil man ja seinen Clubbesuch schon Tage vorher planen müsse. „Ich sage meinen Gästen darum immer: Lasst Euch impfen, das ist das Beste“, ergänzt Egger.
Was ist mit den PCR-Schnelltests, die bereits im Gespräch waren – und eine sichere Testung in kurzer Zeit ermöglichen sollten?
Offenbar ist das Verfahren noch nicht ausreichend erforscht. Derzeit sei das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) dabei, die Ergebnisse einer Pilotstudie zu diesem Thema zu bewerten, teilte eine Sprecherin des Gesundheitsministeriums unserer Redaktion mit.