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Corona-Regeln an Weihnachten 2021 in Bayern: Corona-Maßnahmen aktuell, 26.12.21

Maßnahmen

Welche Corona-Regeln gelten zu Weihnachten in Bayern?

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    Weihnachten 2021 werden Ungeimpfte und Nicht-Genesene in kleinerer Runde feiern müssen.
    Weihnachten 2021 werden Ungeimpfte und Nicht-Genesene in kleinerer Runde feiern müssen. Foto: Tom Weller, dpa (Symbolbild)

    In Bayern gelten seit dem 15. Dezember neue Corona-Regeln - erst einmal bis einschließlich 12. Januar. Damit sind die Maßnahmen auch an Weihnachten 2021 gültig. Was muss an Heiligabend und an den Weihnachtstagen zum Beispiel bei Treffen und Besuch beachtet werden? Hier folgt der Überblick.

    Auch an Weihnachten: Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte

    • An Treffen im privaten und öffentlichen Raum, bei denen Ungeimpfte und Nicht-Genesene teilnehmen, dürfen zusätzlich zu den im Haushalt lebenden Personen nur noch maximal zwei weitere Personen aus einem anderen Haushalt teilnehmen. Geimpfte oder genesene Personen sowie Kinder bis 12 Jahre und 3 Monaten werden hierbei nicht miteingerechnet. Das galt bis zum 19. Dezember.
    • Ab dem 20. Dezember verschärft sich diese Regel: Dann dürfen sich Haushalte, in denen eine ungeimpfte oder nicht genesene Person lebt, nur noch mit zwei weiteren Personen eines anderen Haushalts treffen. Dabei spielt es dann keine Rolle mehr, ob die weiteren Personen geimpft oder genesen sind. Kinder bis 12 Jahre und drei Monate werden dabei aber weiterhin nicht mitgerechnet. Das heißt konkret: Wenn ein Ehepaar, von dem ein Partner ungeimpft und nicht genesen ist, mit den erwachsenen Kindern, die nicht mehr im Elternhaus leben, Weihnachten feiern will, darf nur ein Kind kommen - unabhängig davon, ob die Kinder geimpft sind oder nicht. Denn durch das ungeimpfte Elternteil sind nur Treffen von maximal zwei Haushalten erlaubt. Lebt das Kind mit einem seiner Geschwister oder mit einem Partner zusammen in seinem Haushalt, darf diese Person auch mitkommen.
    • Bei Treffen, an denen nur Geimpfte und Genesene teilnehmen, gilt bei Feiern in Innenräumen ab dem 20. Dezember eine Obergrenze von 50 Personen (das gilt allerdings nicht in der Gastronomie) und im Außenbereich eine Obergrenze von 200 Personen.

    Corona-Regeln an Weihnachten 2021 in Bayern: Keine Testpflicht mehr für Geboosterte

    • Wer in Bayern bereits eine Auffrischungsimpfung erhalten hat, braucht 15 Tage nach der Booster-Impfung keinen Testnachweis bei der 2G-Plus-Regelung. "Experten zufolge geht von Geboosterten nur eine geringe Infektions- oder Übertragungsgefahr aus. Daher ist diese Maßnahme nach dem derzeitigen Kenntnisstand gerechtfertigt. Wir entlasten dadurch auch die derzeit stark beanspruchten Testkapazitäten", sagte Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU). Es gibt allerdings Ausnahmen: Wer in Krankenhäuser, Senioren- und Pflegeheime will, muss weiterhin trotz Boosterimpfung getestet sein.
    • Noch unklar ist, ob sich auch Personen von der Testpflicht bei 2G-Plus-Regelungen befreien lassen können, die sich trotz zweifacher Impfung infiziert haben und nun als genesen gelten. Dazu warte man auf eine Prüfung des Bundesgesundheitsministeriums, so Bayerns Gesundheitsminister Holetschek: „Hier werden die Experten um Stellungnahmen gebeten, die wir natürlich in die Lagebewertung miteinbeziehen."

    Lockerungen bei 2G-Plus Veranstaltungen

    Für manche Einrichtungen und Veranstaltungen wird die 2G-Plus-Regelung gelockert und zur 2G-Regel umgewandelt. Das heißt, Geimpfte oder Genesene müssen sich nicht mehr zusätzlich testen lassen. Das betrifft:

    • Sportstätten unter freiem Himmel (für Zuschauer gilt hier allerdings weiter 2G plus)
    • Öffentliche Veranstaltungen (z. B. öffentliches Gedenken, kommunale Events, Werbeveranstaltungen) und private Feiern unter freiem Himmel. Davon ausgenommen sind Sport- und Kulturveranstaltungen.
    • Zoos und botanische Gärten
    • Gedenkstätten
    • Freizeitparks
    • Ausflugsschiffe
    • Führungen unter freiem Himmel

    Lockerungen in der Gastronomie an Silvester

    An Silvester werden besondere Regeln gelten. Zwischen dem 31. Dezember (15 Uhr) und dem 1. Januar (9 Uhr) besteht auf belebten Plätzen und ihrem weiteren Umfeld ein Verbot von Menschenansammlungen, die über 10 Personen hinausgehen. Welche Plätze das sind, müssen die Gemeinden festlegen. In der Gastronomie gilt in Bayern eigentlich eine Sperrstunde ab 22 Uhr - die wird allerdings für die Silvesternacht aufgehoben.

    Corona-Maßnahmen in Bayern: Gottesdienste an Weihnachten erlaubt?

    Gottesdienste sind weiter nach den bisher geltenden Maßnahmen erlaubt. Auch an den Weihnachtsfeiertagen, an denen traditionell besonders viele Gläubige in die Kirche gehen.

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