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Corona-Regeln: Schließungen und Quarantäne: Das sind die neuen Regeln für Kitas in Bayern

Corona-Regeln

Schließungen und Quarantäne: Das sind die neuen Regeln für Kitas in Bayern

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    In Kitas häufen sich die Omikron-Infektionen. Trotzdem werden die Regeln nun eher gelockert als verschärft.
    In Kitas häufen sich die Omikron-Infektionen. Trotzdem werden die Regeln nun eher gelockert als verschärft. Foto: Alexander Kaya (Symbolbild)

    Infektionen mit der Omikron-Variante des Coronavirus häufen sich in bayerischen Kitas. Dennoch werden die Regeln nun eher gelockert als verschärft. Einerseits fällt die Kontaktnachverfolgung weg. Außerdem können Kitas einzelne Gruppen von der Einrichtung kurzzeitig ausschließen, wenn das Infektionsgeschehen einen Schwellenwert überschreitet. Das sind die neuen Corona-Maßnahmen für Kitas im Überblick.

    Kitas in Bayern: Infizierte dürfen die Einrichtung weiterhin nicht besuchen

    Kinder und Personal in Kitas und anderen Pflegeeinrichtungen, die positiv auf das Coronavirus getestet wurden, dürfen die Tagesstätte auch weiterhin nicht besuchen. Das gilt bereits nach einem positiven Schnelltest.

    Jedoch findet seit Inkrafttreten der neuen Regelung keine Kontaktnachverfolgung mehr statt, wenn nur einzelne positive Fälle aus der Gruppe gemeldet werden. Die restlichen Kinder können ohne Quarantänemaßnahmen weiter die Gruppe besuchen. Diese Anpassung begründet Familienministerin Carolina Trautner mit den überwiegend milden Verläufen der Omikron-Variante.

    Um weitere Infektionen zu verhindern, soll in der Gruppe, in der es einen positiven Fall gab, verstärkt getestet werden. Grundsätzlich sind Eltern weiterhin verpflichtet, ihr Kind drei Mal pro Woche zu testen, wenn in der Einrichtung vor Ort keine Tests durchgeführt werden.

    Schließung ganzer Kita-Gruppen, wenn 20 Prozent der Kinder infiziert sind

    Sobald aber 20 Prozent oder mehr Kinder aus der Kita-Gruppe mit dem Coronavirus infiziert sind, kann und soll die Gruppe vom Träger geschlossen und Kinder daheim betreut werden. Eine Schließung für die betroffene Gruppe dauert fünf Tage an (Wochenende und Feiertage werden mitgezählt) und gilt ab dem nächsten Tag nach Verkündung der Schließung. Um kurzfristige Abholungen zu vermeiden, tritt die Regelung noch nicht am selben Tag ein.

    Im Gegensatz zu Schulklassen, die erst bei einer Infektion der Hälfte der Schülerinnen und Schüler geschlossen werden sollen, greift bei den Kita-Gruppen ein niedrigerer Schwellenwert. Das liege laut Familienministerin Trautner daran, dass in Schulen Infektionen besser verhindert werden können, da die Kinder Masken tragen und Abstand halten können.

    Familienministerin Trautner: Die Kitas sollen weiterhin offen bleiben

    Geimpfte und genesene Kinder, die nicht von einer Quarantäneverordnung betroffen wären, dürfen grundsätzlich sowohl Schule als auch Kita weiterhin besuchen, auch wenn ihre Gruppe geschlossen wird. Allerdings wird Eltern in diesem Fall trotzdem empfohlen, ihre Kinder daheim zu betreuen und Kontakte zu reduzieren. Anders ist die Lage bei Beschäftigten von Kindertagesstätten: Da die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine Maske tragen müssen und größtenteils geimpft oder genesen sind, dürfen sie auch bei einer Schließung ihrer Gruppe weiter zur Arbeit kommen. Zur Sicherheit werden vermehrte Selbsttests in den folgenden fünf Tagen empfohlen.

    Familienministerin Trautner betont, dass es grundsätzlich das Ziel sei, "die Einrichtungen weiterhin offen zu halten." Sie zeigt sich optimistisch: "Wir haben ein ganzes Bündel an wirksamen Schutzmaßnahmen für unsere Kitas und sind bundesweit Vorreiter."

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