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Corona-Regeln: Letzte bayerische Maßnahmen fallen

Corona-Pandemie

Letzte Corona-Regeln Bayerns fallen zum 1. März

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    Zum 1. März fallen alle Corona-Regeln Bayerns.
    Zum 1. März fallen alle Corona-Regeln Bayerns. Foto: Marijan Murat, dpa (Symbolbild)

    "Das ist nicht nur ein symbolisch wichtiger Schritt, sondern markiert auch den Übergang zur neuen Normalität", sagte der bayerische Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) zur Aufhebung der letzten bayerischen Corona-Regeln zum 1. März. Erstmals seit Ende März 2020 wird es im Freistaat keine Infektionsschutzmaßnahmenverordnung mehr geben.

    Letzte bayerische Corona-Regeln ausgelaufen

    Das Kabinett hatte beschlossen, die Verordnungen und Allgemeinverfügungen des Gesundheitsministeriums vorzeitig auslaufen zu lassen. Demnach sind nun auch die wenigen letzten vom Freistaat vorgegebenen Beschränkungen weggefallen. Das bedeutet auch das Ende der Maskenpflichten, Betretungs- und Tätigkeitsverbote für Corona-Positive. Bislang mussten sie in Bayern außerhalb der eigenen Wohnung mindestens fünf Tage lang in Innenräumen und bei Gedränge im Freien eine Maske tragen. Sie durften zudem keine medizinischen und pflegerischen Einrichtungen besuchen. Dort galt auch ein Tätigkeitsverbot für positiv getestete Beschäftigte, Betreiber und Ehrenamtliche.

    "Dank Impfungen und durchgemachter Infektionen haben wir einen sehr hohen Immunitätsgrad in der Bevölkerung", betonte Holetschek. Zudem gebe es wirksame antivirale Medikamente, die bei einem Risiko für einen schweren Verlauf von Corona eingesetzt werden könnten.

    Ende Februar ist auch der "Bußgeldkatalog Corona-Pandemie" ausgelaufen. In den bayerischen Regelungen gebe es seit Mittwoch ohnehin keine "bußgeldbewehrten Tatbestände" mehr. Der Bußgeldkatalog legte zuvor den Regelsatz bei Verstößen gegen die Masken- und Testnachweispflichten fest.

    Diese Corona-Regeln gelten jetzt noch

    Zum 1. März sind auch die bundesweiten Regeln für Beschäftigte und Bewohner in Pflegeheimen ausgelaufen. Auch die Testpflicht für Besucher und Beschäftigte in Gesundheitseinrichtungen ist weggefallen. Die letzten bundesweiten Regeln gelten voraussichtlich noch bis zum 7. April. Demnach bleibt die Maskenpflicht für Besucher in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen sowie für Patienten und Besucher in Arztpraxen und Tageskliniken.

    Holetschek forderte, die verbliebenen Maskenpflichten der Bundesregierung aufzuheben. "Es ist niemandem mehr zu vermitteln, dass beispielsweise Beschäftigte und Besucher in Pflegeheimen unterschiedlich behandelt werden: Der Beschäftigte, der von Zimmer zu Zimmer eilt, kann dies ohne Maske tun – der Besucher, der meist nur einen Bewohner besucht, aber nicht. Die Maskenpflicht ist ein Flickenteppich und muss daher so schnell wie möglich weg", verdeutlichte er. Die Einrichtungen könnten nach dem Hausrecht weiterhin Masken- oder Testnachweispflichten anordnen. Die Entscheidung wolle er den Menschen in den Einrichtungen selbst überlassen. Sie hätten die nötige Expertise und könnten die Lage am besten einschätzen.

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