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Corona-Regeln in Bayern: Maßnahmen seit 20. März

Corona-Pandemie

Diese Corona-Regeln gelten seit dem 20. März in Bayern

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    Markus Söder, CSU-Vorsitzender und Ministerpräsident von Bayern, gibt am Dienstag eine Regierungserklärung zur Corona-Pandemie und dem russischen Krieg in der Ukraine ab.
    Markus Söder, CSU-Vorsitzender und Ministerpräsident von Bayern, gibt am Dienstag eine Regierungserklärung zur Corona-Pandemie und dem russischen Krieg in der Ukraine ab. Foto: Sven Hoppe, dpa (Archivbild)

    Die einen hoffen auf einen "Freedom Day", die anderen fürchten einen starken Anstieg der Infektionszahlen: Ab heute sollen nach Plänen der Bundesregierung zahlreiche Corona-Beschränkungen fallen. Allerdings noch nicht in Bayern. Bei einer Pressekonferenz am Dienstag gab Florian Herrmann, Leiter der Staatskanzlei, bekannt, dass vorerst viele Corona-Regeln bestehen bleiben.

    Corona-Regeln in Bayern: Maskenpflicht und Tests in Kitas und Schulen bleiben

    Das betrifft zum Beispiel die Maskenpflicht, die 2G- und 3G-Regelungen und die Testungen in Schulen und Kindertageseinrichtungen. All diese Bestimmungen gelten über den 20. März hinaus - vorläufig bis zum 2. April. Das bedeutet, dass in großen Teilen die bisherige bayerische Infektionsschutzverordnung bestehen bleibt. Bürgerinnen und Bürger müssen also weiterhin etwa im Handel oder in öffentlichen Verkehrsmitteln eine FFP2-Maske tragen. Zugang zur Gastronomie hat weiterhin, wer geimpft, genesen oder negativ getestet ist.

    In manchen Bereichen gibt es aber Neuerungen. Für Schülerinnen und Schüler in Grundschulen entfällt die Maskenpflicht am Platz ab dem 21. März. Herrmann begründet diesen Schritt mit den regelmäßigen Testungen in den Einrichtungen. Eine Woche später sollen auch Kinder in der fünften und sechsten Klasse keine Maske mehr am Platz tragen müssen. An allen anderen Orten in der Schule, etwa auf Gängen oder Toiletten, muss weiterhin eine Maske getragen werden. Kultusminister Michael Piazolo betont, dass dies nur möglich sei, wenn es in der entsprechenden Gruppe keinen Corona-Fall gäbe. In Kitas müssen Kinder nicht mehr in festen Gruppen betreut werden.

    Außerdem fallen die Kontaktbeschränkungen für ungeimpfte Menschen und die Zugangsbeschränkungen in Geschäften weg. Auch Volksfeste und Jahrmärkte sind wieder erlaubt. Dabei werden laut Herrmann Festzelte wie Restaurants oder Gaststätten behandelt und es gilt dort die 3G-Regel. All das gilt vorerst bis zum 2. April. So lange gilt die Übergangsfrist der Bundesregierung. Wie es nach dieser Frist weitergeht, ist derzeit noch unklar.

    Nach Angaben von Markus Blume, Staatsminister für Wissenschaft und Kultur, sollen auch Künstlerinnen und Künstler in Bayern weiterhin unterstützt werden. Deswegen werden die Corona-Hilfsprogramme für Kunst- und Kulturschaffende verlängert. Das betrifft unter anderem das Programm für soloselbständige Künstlerinnen und Künstler und das Programm für Laienmusik. Außerdem stellt die Staatsregierung bis zu drei Millionen Euro für weitere Fördermaßnahmen zur Verfügung.

    Bayerns Gesundheitsminister Holetschek hatte bereits vorab die Ampel-Regierung in Berlin aufgefordert, die Pläne für die Corona-Regeln zu ändern. "Der Bund muss wirklich nachbessern und sollte die Maßnahmen bundesweit noch einmal um zwei oder drei Monate verlängern und die Verantwortung jetzt nicht an die Länder abwälzen, während sich die Infektionslage verschlimmert", sagte er unserer Redaktion.

    Bei der Kabinettssitzung in Bayern ging es am Dienstag aber nicht nur um Corona. Auch der Krieg in der Ukraine wurde thematisiert - vor allem in Hinblick auf die Flüchtlinge, die nach Deutschland kommen. Laut Piazolo sollen ukrainische Kinder und Jugendliche auf verschiedene Arten in das deutsche Schulsystem integriert werden, etwa in sogenannten Willkommensgruppen. Dort sollen sie pädagogisch betreut und auf den Alltag an deutschen Schulen vorbereitet werden.

    Markus Söder gibt Regierungserklärung zu Corona in Bayern und Krieg in der Ukraine ab

    Am Nachmittag gab Ministerpräsident Markus Söder zudem eine Regierungserklärung ab. Auch er kritisierte die Bundesregierung für die geplanten Lockerungen ab dem 20. März. Die geltende Übergangsfrist bis zum 2. April nannte Söder "die letzte Möglichkeit", um Ansteckungen etwas einzudämmen. Zudem sprach sich der Ministerpräsident gegen die Hotspot-Regelung aus, die ab 20. März ebenfalls in Kraft treten soll. Die Kriterien, ab wann ein Kreis oder eine Stadt als Hotspot gelte, bezeichnete Söder als zu ungenau.

    Auch äußerte er sich zum Krieg in der Ukraine und betonte, dass Bayern an der Seite der Flüchtenden stehe. Gleichzeitig machte Söder deutlich, dass der Freistaat bei der Finanzierung von Hilfen in Vorleistung gegangen sei. Der Ministerpräsident sieht in diesem Zusammenhang die Bundesregierung in der Pflicht zu handeln.

    Auch die bayerische Wirtschaft spüre die Sanktionen gegen Russland, sagte Söder. Etwa weil Lieferketten zusammengebrochen seien. Deswegen will der Ministerpräsident die Kurzarbeit erweitern und stellte mögliche Hilfen für betroffene Unternehmen in Aussicht. Um Unabhängigkeit von

    Alle Informationen zur Eskalation erfahren Sie jederzeit in unserem Live-Blog zum Krieg in der Ukraine.

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