Keine Maskenpflicht in Innenräumen, keine 2G- oder 3G-Regel – und keine Hotspot-Regionen in Bayern: Das sind die Eckpunkte der neuen Corona-Regeln im Freistaat, auf die sich das bayerische Kabinett heute geeinigt hat. Am 2. April endet die Übergangsfrist, damit fallen ab kommendem Sonntag fast alle Infektionsschutzmaßnahmen der Bundesregierung weg. Wie geht der Freistaat damit um? Das haben Corona-Koordinator Florian Herrmann und mehrere Minister am Mittag bekannt gegeben.
In einer Pressekonferenz machte Herrmann deutlich, dass die bayerische Regierung viele Corona-Maßnahmen nicht mehr durchsetzen könne. Der Grund dafür seien die neuen Regelungen der Bundesregierung. Deswegen fällt die Maskenpflicht in Innenräumen ab dem 3. April fast vollständig weg und es gilt der sogenannte Basisschutz. Nur noch im öffentlichen Nahverkehr und in Einrichtungen wie Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen oder Flüchtlingsunterkünften müssen die Menschen dann eine Maske tragen. Diese Regel gilt auch beim Haus- oder Zahnarzt. Schließlich werden dort sogenannte vulnerable Personengruppen betreut.
Das habe laut Herrmann nichts damit zu tun, dass die Corona-Pandemie bereits vorbei sei, sondern dass schlicht die rechtliche Grundlage fehle, um strengere Regeln durchzusetzen. Deswegen empfiehlt der Minister den Menschen in Bayern, weiterhin eine Maske in Innenräumen zu tragen. Auch spricht er sich dafür aus, weiter einen Mindestabstand einzuhalten.
Neue Corona-Maßnahmen in Bayern: Kein Landkreis wird zum Hotspot erklärt
Auch die Hotspot-Regel stand bereits mehrfach in der Kritik. Jedes Bundesland hat die Möglichkeit, einzelne Städte oder Landkreise zu einem sogenannten Hotspot zu erklären. In diesen Gebieten könnten wieder strengere Maßnahmen gelten. Allerdings machte Söder bereits im Vorfeld klar, dass er nicht ganz Bayern zum Hotspot erklären möchte.
Nach der Sitzung des Kabinetts gibt es nun Gewissheit: Kein einziger Landkreis und keine einzige Stadt in Bayern wird zum Hotspot. Auch das begründet Staatsminister Herrmann mit der fehlenden Rechtssicherheit. Die Kriterien, wann eine Region zu einem Hotspot erklärt werden könne, seien zu ungenau, so Herrmann. Zudem drohe derzeit keine Überlastung der Krankenhäuser und es gebe derzeit auch keine gefährliche Corona-Variante in Bayern.
An den Schulen im Freistaat gibt es ebenfalls eine Neuerung. Schülerinnen und Schüler müssen keine Maske mehr im gesamten Schulgebäude tragen. Die Testpflicht bleibt vorerst weiter bestehen – genauso wie in den Kindertageseinrichtungen. Besucherinnen und Besucher von vulnerablen Einrichtungen brauchen einen negativen Schnelltest. Gleiches gilt für die Angestellten in diesen Einrichtungen, wenn sie nicht geimpft oder genesen sind. Geimpfte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen sich nur zwei Mal in der Woche testen lassen. Diese Regeln gelten vorerst bis zum 30. April.
Bayerische Minister wollen Menschen aus der Ukraine schnell und unkompliziert integrieren
Auch der Krieg in der Ukraine war Thema bei der Beratung des bayerischen Kabinetts. Ein Ziel sei laut Kultusminister Michael Piazolo, ukrainische Kinder schnell in den Schulalltag zu integrieren. So könnten etwa Kinder, die bereits gut Deutsch sprächen, Regelklassen besuchen. Für alle anderen gäbe es die so genannten Willkommensgruppen.
Ähnlich äußerte sich Sozialministerin Ulrike Scharf zur Integration von Menschen aus der Ukraine in den Arbeitsmarkt. Deswegen soll die Anerkennung von ukrainischen Abschlüssen und Ausbildungen möglichst unkompliziert sein. Viele Menschen hätten bei ihrer Flucht keine Zeugnisse oder Nachweise mitgenommen. Deswegen sollen laut Scharf Tests, Gespräche oder ein Probearbeiten zeigen, über welche Qualifikationen die Menschen aus der Ukraine verfügen.