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Corona-Regeln in Bayern aktuell: Testpflicht wird gelockert

Corona-Regeln

Bayern lockert Corona-Testpflicht in Kliniken und Heimen

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    In Bayern wird die Corona-Testpflicht gelockert.
    In Bayern wird die Corona-Testpflicht gelockert. Foto: M.Balk, dpa (Symbolbild)

    In Bayern reagiert die Politik auf die niedrigen Corona-Zahlen: Die Regelungen rund um den Infektionsschutz werden erneut gelockert. Die Testpflicht für Besucherinnen und Besucher wird in einigen Einrichtungen wie Krankenhäusern demnach umgestellt, künftig reicht ein Selbsttest aus. Das wurde am Dienstag im Kabinett beschlossen. Mit den neuen Regelungen weicht der Freistaat vom

    Corona-Regeln in Bayern: Testpflicht in Krankenhäusern und anderen Einrichtungen gelockert

    Am Freitag, 10. Februar 2023, wird die Testpflicht in folgenden Einrichtungen umgestellt:

    • Krankenhäusern
    • Pflegeheimen
    • Seniorenheimen
    • Behinderteneinrichtungen
    • Rehabilitationseinrichtungen

    Die Abschaffung der Testpflicht gab Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) bekannt. Demnach ist kein Testnachweis aus einem Test-Zentrum mehr nötig, wenn eine dieser Einrichtungen aufgesucht wird. Stattdessen sollten Besucherinnen und Besucher einen Selbsttest machen. Eine Aufsicht braucht es dafür nicht, lediglich eine Erklärung, dass der Test negativ ausgefallen ist. "Wir wenden uns nicht vom Testen ab", erklärte Holetschek dem BR: "Sondern versuchen, das Testregime zu erleichtern und mehr zu ermöglichen".

    Testpflicht in Bayern fällt: Freistaat weicht bei den Corona-Regeln vom Bund ab

    "Die Testpflichten sind im Grundsatz bundesrechtlich vorgegeben, die Länder können hiervon jedoch durch Verordnung Ausnahmen vorsehen", erklärte Holetschek. Demnach weicht Bayern mit den neuen Regelungen zur Testpflicht von den Vorgaben des Bundes ab. Die Erleichterungen seien im Freistaat wegen der "derzeitigen Infektionslage mit der hohen Immunität in der Bevölkerung" möglich. Laut dem Minister versuche Bayern lediglich, die Corona-Regelungen des Bundes "im Vollzug vernünftig auszulegen".

    Corona-Regelungen in Bayern: Bei Testpflicht wird auf Eigenverantwortung gesetzt

    In Bayern wird rund um die Testpflicht nun auf die Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger gesetzt. Laut Holetschek muss der Selbsttest ohne Aufsicht in den letzten 24 Stunden gemacht worden sein. "Diese Möglichkeit erweitern wir nun auf Besucherinnen und Besucher sowie auf ungeimpfte und nicht genesene Beschäftigte." Als Nachweis des negativen Ergebnisses genügt "eine Eigenerklärung gegenüber der jeweiligen Einrichtung". Auch in anderen Bereichen des Infektionsschutzgesetzes baut Bayern auf die

    Der Gesundheitsminister erklärte außerdem, dass die Corona-Regeln für Beschäftigte in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen angeglichen werden sollen. In Zukunft müssten diese zwei Test in einer Kalenderwoche vorlegen. Und zwar auch dann, wenn sie nicht genesen oder geimpft sind. Zuletzt mussten Ungeimpfte dreimal die Woche einen negativen Test vorzeigen.

    Bayern lockert Testpflicht im Krankenhaus – was macht der Bund?

    Die aktuelle Coronavirus-Testverordnung des Bundes läuft am 28. Februar aus. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat bislang noch nicht bekanntgegeben, ob diese verlänger werden soll. "Wegen dieser ungewissen Rechtslage ist bereits jetzt zu beobachten, dass die Testkapazitäten der noch bestehenden Teststellen zurückgehen, sodass es für die Menschen schwieriger wird, einen Testnachweis zu erhalten", sagte Holetschek: "Auf diese Entwicklung haben wir nun frühzeitig reagiert."

    Die Entscheidung des bayerischen Kabinetts geht offenbar auch auf die immer weniger werdenden Testzentren zurück. "Ich möchte wirklich nicht, dass jemand nicht in ein Altenheim zum Besuch geht, weil er keinen Test mehr machen kann", sagte Holetschek. Am 3. Februar waren in Bayern 4303 Testellen im Betrieb. Anfang Januar waren es 167 mehr. Anfang Dezember letzten Jahren sogar noch 316.

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