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Corona-Regeln in Bayern 2022: Holetschek gibt neue Details bekannt

Corona-Pandemie

Gesundheitsminister Holetschek erklärt Details zu neuen Corona-Regeln

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    Für Corona-positive Personen gelten auch in Bayern weiterhin besondere Regeln.
    Für Corona-positive Personen gelten auch in Bayern weiterhin besondere Regeln. Foto: Rolf Vennenbernd, dpa (Symbolbild)

    Bayern lockert wie angekündigt die Corona-Regeln im Freistaat Bayern. „Ab Mittwoch“, so sagte Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) unserer Redaktion, „setzen wir auch bei der Isolation auf mehr Eigenverantwortung. Denn zusammen mit Experten sind wir zu dem Schluss gekommen, dass die bisherigen freiheitsbeschränkenden Maßnahmen nicht mehr verhältnismäßig sind. Gleichzeitig schützen wir die vulnerablen Gruppen mit Maßnahmen wie Maskenpflicht und Betretungsverboten.“

    Zwar sind zwischen den einzelnen Ministerien noch nicht alle Neuregelungen im Detail abgestimmt. Insbesondere für die Schulen liegen noch keine konkreten Empfehlungen vor. Die generelle Linie aber steht schon fest.

    Maskenpflicht für positiv auf Corona Getestete in Bayern

    An die Stelle der Isolationspflicht treten laut Holetschek verpflichtende Schutzmaßnahmen für positiv Getestete – insbesondere eine Maskenpflicht sowie Betretungs- und Tätigkeitsverbote für Bereiche mit besonders vulnerablen Personengruppen – für mindestens fünf Tage. Sie gelten solange, bis der oder die Betroffene mindestens 48 Stunden lang symptomfrei ist, maximal jedoch für zehn Tage.

    Die Maskenpflicht für positiv Getestete gilt grundsätzlich außerhalb der eigenen Wohnung für Erwachsene und Kinder ab sechs Jahren. Ausnahmen von der Maskenpflicht bestehen insbesondere im Freien, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann, sowie in Innenräumen, in denen sich keine anderen Personen aufhalten.

    Corona-Regeln für Schulen in Bayern noch unklar

    Das grundsätzliche Betretungs- und Beschäftigungsverbot trifft in bestimmten Einrichtungen Besucherinnen und Besucher sowie das dort tätige Personal. Wer positiv getestet ist, darf nach wie vor nicht in Krankenhäuser und Pflegeheime sowie in Obdachlosenunterkünfte, Gemeinschaftseinrichtungen für Asylbewerber und Justizvollzugsanstalten. Generell gilt laut Gesundheitsministerium die Empfehlung, sich bei einem positiven Test selbst zu isolieren: Wer krank ist, soll zu Hause bleiben.

    Noch unklar ist bislang, wie es an den Schulen konkret gehandhabt wird. Vor allem, ob auch positiv getestete, aber symptomfreie Lehrer und Schüler ab Mittwoch weiter in den Unterricht gehen dürfen, war noch offen. Die Schulleitungen dürften also erneut erst wenige Stunden vor Inkrafttreten der Corona-Lockerung erfahren, was für sie gilt. „Wir erwarten eine rechtlich astreine und allgemein gültige Vorgabe“, forderte Simone Fleischmann vom Lehrer- und Lehrerinnenverband BLLV. Es dürfe für die Schulleiter keine neuen Belastungen geben, sagte sie – vor allem keine Pflicht zur Bewertung des jeweiligen Corona-Einzelfalls.

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