Im vergangenen Herbst wollte die Bayerische Staatsregierung im Zuge des Impffortschritts den Bezugspunkt für die geltenden Corona-Regeln ändern: Statt der Anzahl der Neuinfektionen sollte künftig eine drohende Überlastung des Gesundheitssystems und vor allem der Kliniken der Maßstab für Maßnahmen sein. Am 3. November wurde deshalb eine bayerische „Krankenhausampel“ eingeführt. Die Regelung: Ab landesweit mehr als 1200 neuen stationären Covid-19-Patienten binnen einer Woche oder aktuell 450 Intensiv-Patienten schaltete sie auf „Gelb“. Bei mehr als 600 Intensiv-Patienten in bayerischen Kliniken galt Stufe „Rot“. Beide Stufen waren mit verschärften
Corona-Pandemie