Bayern wird von der Corona-Hotspotregelung im neuen Bundesinfektionsschutzgesetz zunächst voraussichtlich keinen Gebrauch machen. Es würden keine Vorkehrungen für die Zeit nach dem 2. April getroffen, sagte Gesundheitsminister Klaus Holetschek am Freitag auf Nachfrage unserer Redaktion. Seine Begründung: „Wir halten diese Regelung für nicht praktikabel.“ Es sei nicht klar, wie das Gesetz angewendet werden könne und welche Maßstäbe und Parameter für Hotspots gelten.
Corona-Regeln: Maskenpflicht gilt ab dem 2. April nur noch bedingt
Die Staatsregierung hat das neue Bundesgesetz, in dem die Corona-Regeln auf Druck der FDP bundesweit massiv gelockert werden, von Anfang an kritisiert, weil es den Ländern ihrer Auffassung nach die Möglichkeit nimmt, mit strengeren Regeln auf eine Verschärfung der pandemischen Lage zu reagieren. Das Gesetz tritt in Bayern nach einer Übergangsregelung am 2. April in Kraft. Es beschränkt die Maskenpflicht auf Krankenhäuser, Dialyseeinrichtungen, Pflegeeinrichtungen und ambulante Pflegedienste, Asylunterkünfte sowie öffentliche Verkehrsmittel. Außerdem sieht es Testpflichten zum Schutz vulnerabler Gruppen – also in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen – sowie in Schulen vor.
Darüber hinaus bliebe den Ländern nur die Möglichkeit, einzelne Städte oder Landkreise zu Hotspots zu erklären. Wörtlich heißt es in dem Gesetz: „Kommt es lokal begrenzt zu einer bedrohlichen Infektionslage (sog. „Hot Spot“), was aufgrund einer gefährlicheren Virusvariante oder aufgrund einer drohenden Überlastung der Krankenhauskapazitäten wegen besonders vieler Neuinfektionen oder eines besonders starken Anstiegs der Neuinfektionen der Fall sein kann, stehen erweiterte Schutzmaßnahmen für die betroffenen Gebietskörperschaften zur Verfügung (etwa Maskenpflicht, Abstandsgebot und Hygienekonzepte).“
Markus Söder hält Hotspot-Regel für unpraktisch
Die Möglichkeit, ein Gebiet zu einem Hotspot zu erklären, aber wird an die Voraussetzung geknüpft, „dass das Parlament des jeweiligen Landes in Bezug auf die konkrete Gebietskörperschaft das Bestehen der konkreten Gefahr einer sich dynamisch ausbreitenden Infektionslage und die Anwendbarkeit der erweiterten Schutzmaßnahmen festgestellt hat.“
Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hat bereits in seiner Regierungserklärung in dieser Woche klar gemacht, dass er diese Bestimmungen für untauglich hält: „Wenn eine ähnliche Situation wie bei der Delta-Variante eintritt, wird es sehr unpraktisch werden. Wir müssten für jeden einzelnen Landkreis und für jede kreisfreie Stadt einen Beschluss im Landtag fassen.“ Das würde einen Einsatz rund um die Uhr bedeuten. Das Bundesgesetz sei juristisch nicht sauber und zu unbestimmt. Die Kriterien seien unklar und nicht genau gewichtet, sodass jeder Klage Tür und Tor geöffnet sei. Und ohnehin, so Söder, umfassten die Hotspot-Regeln „nur das, was wir jetzt schon haben: 2G, 3G und Maske. Das sind keine geeigneten Instrumente, wenn noch einmal eine solche Katastrophe wie mit Delta eintritt.“
Söder steht mit dieser Auffassung nicht alleine. Im Vorfeld der Gesetzgebung hatten auch Ministerpräsidenten anderer Länder und anderer Partei das neue Infektionsschutzgesetz mit ganz ähnlichen Argumenten kritisiert – unter anderem die Regierungschefs aus Baden-Württemberg, Niedersachsen und Thüringen, Winfried Kretschmann (Grüne), Stephan Weil (SPD) und Bodo Ramelow (Linke).