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Corona & Kita: Soll mein Kind noch in die Kita?

Corona-Pandemie

Soll mein Kind noch in die Kita? Was Eltern jetzt wissen müssen

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    Die steigenden Corona-Fallzahlen betreffen auch Kinder. Eltern stellt sich die Frage, wie sie ihre Kinder vor einer Infektion schützen können.
    Die steigenden Corona-Fallzahlen betreffen auch Kinder. Eltern stellt sich die Frage, wie sie ihre Kinder vor einer Infektion schützen können. Foto: Alexander Kaya (Symbolbild)

    Bei Kindern und Jugendlichen liegen die Inzidenzen zum Großteil über dem Durchschnitt, ganze Kita-Gruppen und Schulklassen sind in Quarantäne: Die Omikron-Welle bereitet vielen Eltern große Sorgen. Wie lassen sich Kinder vor Corona schützen? Und was können Eltern tun, wenn Kinder erkranken oder in

    Sollten Eltern ihre Kinder zum Schutz vor einer Corona-Infektion nicht mehr in die Kita schicken?

    Das ist eine Ermessensfrage der Eltern, sagt Professor Michael C. Frühwald, Direktor der Klinik für Kinder- und Jugendmedizin in Augsburg. Die in Deutschland grassierende Omikron-Welle sei nicht mehr aufzuhalten und besonders Kinder unter sechs Jahren können noch nicht durch eine Impfung geschützt werden. Jedoch blieben die meisten der erkrankten Kinder symptomarm. Um ihre Kinder vor einer Infektion zu schützen, sollten Eltern vielmehr das Hygienekonzept der Betreuungseinrichtung erfragen, also unter anderem, ob die Erzieherinnen und Erzieher der Einrichtung geimpft sind. Momentan gilt für Beschäftigte von Kindertagesstätten im Gegensatz zu Pflegekräften keine berufsbezogene Impfpflicht gegen das Coronavirus.

    Sollten Eltern ihre Kinder vor dem Kontakt mit anderen, zum Beispiel den Großeltern, noch einmal zusätzlich testen?

    Besonders beim Besuch von Personen, die zur Hochrisikogruppe gehören, sei ein zusätzlicher Test sinnvoll, erklärt Mediziner Frühwald. "Verschiedene Untersuchungen haben ergeben, dass vermehrte Tests zu weniger Infektionen führen." Das bayerische Gesundheitsministerium betont, auch nach einem negativen Testergebnis dürfe auf die Schutzmaßnahmen und Kontaktbeschränkungen nicht verzichtet werden. Man solle sich nicht in falscher Sicherheit wiegen.

    Wie sollten sich Eltern verhalten, wenn das eigene Kind an Corona erkrankt oder in Quarantäne muss?

    Zunächst müsse das Kind zu Hause betreut und beobachtet und im Falle einer symptomatischen Erkrankung auch medizinisch versorgt werden. Wenn das Kind Symptome hat, helfen laut Frühwald einige Fragen Eltern und betreuenden Personen dabei, die Lage besser einschätzen zu können: "Bekommt es hohes Fieber? Sind die Symptome andere oder stärker als bei anderen Infektionen?" Bei stärkeren Symptomen sei es immer ratsam, die Kinderärztin oder den Kinderarzt aufzusuchen.

    Welche Medikamente können Kinder nach einer Corona-Infektion einnehmen?

    Dr. Dominik Ewald, Kinderarzt in Regensburg und Landesvorsitzender des Berufsverbands der Kinder- und Jugendärzte e.V., empfiehlt, Kinder bei einem milden Corona-Verlauf mit den gleichen Hausmitteln und Medikamenten zu behandeln wie bei einer Erkältung. Je nach Symptomatik könnten Hustensaft, Nasentropfen oder das Einreiben der Brust helfen. Was immer gut sei: Wärme und viel trinken. Zudem schade es bei einer akuten Corona-Infektion nicht, Nahrungsergänzungsmittel wie Vitamin C oder Vitamin D zu geben. "Das unterstützt den Körper", erklärt Ewald. Bei stärkeren Symptomen oder Unsicherheit sollten Eltern Kinderärztin oder Kinderarzt um Rat fragen.

    Wer sollte sich isolieren, wenn ein Kind in der Familie Corona-positiv ist? Ist es sinnvoll, zu Hause auf Distanz zu gehen?

    "Wenn das Kind positiv ist und die Eltern schon geboostert sind, dann kann man mit dem Kind einen normalen Umgang pflegen", meint Kinderarzt Dr. Ewald. Besonders nicht geimpften Angehörigen empfiehlt er aber, sich an Hygieneregeln zu halten und eine Gesichtsmaske zu tragen, um eine Tröpfcheninfektion zu verhindern. Eine Isolation sei im Umgang mit Kindern aber weder sinnvoll noch möglich, da das Bedürfnis der Kinder auf Nähe im Vordergrund stehen sollte. Professor Frühwald ergänzt, dass der Umgang auch von der individuellen Situation abhänge. "Ist beispielsweise ein Elternteil an Krebs erkrankt, sollte dieser sicher vorsichtiger sein im Umgang mit dem Kind und bestimmte Hygienemaßnahmen und Abstandsregeln, soweit vertretbar, befolgen."

    Wenn ein Kind Corona-positiv oder in Quarantäne ist: Sollten sich die anderen Familienmitglieder regelmäßig testen lassen?

    Da es Antigentests gibt, die auch sensibel genug auf die Omikron-Variante reagieren, empfiehlt Professor Frühwald anderen Familienmitgliedern, etwa alle drei Tage einen solchen Selbsttest durchzuführen, um eine Infektion frühzeitig zu bemerken. Nicht geboosterte Familienmitglieder sollen momentan noch einen zusätzlichen PCR-Test machen, um bei einem positiven Ergebnis den Genesenenstatus zu bekommen, erklärt Dr. Ewald. Durch den Mangel an PCR-Tests in Deutschland ist jedoch nicht sicher, wie lange diese Regelung Bestand hat. Das bayerische Gesundheitsministerium empfiehlt Familienmitgliedern, sich am besten einmal täglich zu testen, solange das Kind in Isolation oder in Quarantäne ist.

    Werden in Bayern bald auch keine PCR-Einzeltests mehr gemacht, wenn der Pooltest positiv war?

    Laut Ewald ist es wahrscheinlich, dass auch in Bayern bald keine PCR-Einzeltests mehr gemacht werden, wenn ein Pooltest positiv ist. Bei den Pooltests werden mehrere Tests, beispielsweise einer Schulklasse, als Sammelprobe untersucht. Grund für die Änderung sei, dass man bei Kindern mit Beschwerden und einem positiven Antigentest sicher von einer Infektion ausgehen könne. Bei Kindern mit Beschwerden und negativem Testergebnis oder Kindern ohne Beschwerden und mit positivem Testergebnis sei eine Infektion zwar nicht eindeutig nachgewiesen. "Durch die regelmäßige Testung würden aber auch diese nicht durchs Raster fallen" und eine mögliche Infektion bliebe durch die häufigen Tests nicht unbemerkt, betont Ewald. Außerdem würden Kinder unabhängig vom Testergebnis symptomatisch behandelt.

    Müssen Eltern zur Arbeit gehen, wenn ihr Kind Corona-positiv oder in Quarantäne ist?

    "Hier verhält es sich so wie immer, wenn ein Kind krank ist: Eine Betreuungsperson darf und sollte zu Hause beim erkrankten Kind bleiben", erklärt Frühwald. Die Antwort des Gesundheitsministeriumsist da etwas komplexer: Wenn Eltern eines Corona-positiven Kinds dreifach oder frisch geimpft oder genesen sind, müssen sie laut Gesundheitsministerium nicht in Quarantäne und können grundsätzlich arbeiten. Wenn ein Elternteil zur Kinderbetreuung zu Hause bleiben muss, kommt demnach neben einem Anspruch auf Kinderkrankengeld auch ein Entschädigungsanspruch infrage.

    Ein Entschädigungsanspruch, die sogenannte Elternhilfe, setzt laut Ministerium voraus, dass die Einrichtung vorübergehend geschlossen ist und das Betreten, auch aufgrund einer Absonderung, untersagt wird. Eine weitere mögliche Voraussetzung sei, dass die zuständige Behörde Schul- oder Betriebsferien anordne oder verlängere oder die Präsenzpflicht in einer Schule aufgehoben werde. Auch sei eine Entschädigung möglich, wenn der Zugang zum Kinderbetreuungsangebot eingeschränkt werde oder das Kind aufgrund einer behördlichen Empfehlung die Einrichtung nicht besuche. Zudem müsse die erwerbstätige Person ihr Kind unter zwölf Jahren oder ihr behindertes Kind, das auf Hilfe angewiesen ist, selbst beaufsichtigen, betreuen oder pflegen, weil sie keine anderweitige zumutbare Betreuungsmöglichkeit sicherstellen könne. Wenn durch eine dieser Bedingungen ein Verdienstausfall entsteht, haben Eltern demnach möglicherweise Anspruch auf die Elternhilfe.

    Haben Eltern Anspruch auf Kinderkrankentage und was brauchen sie dafür als Nachweis? 

    Gesetzlich krankenversicherte Eltern, die ihr Kind krankes Kind zuhause betreuen, können pro Kind 30 Tage Kinderkrankengeld pro Elternteil beantragen. Alleinerziehende haben pro Kind einen Anspruch auf 60 Tage. Wer mehrere Kinder hat, kann pro Elternteil nicht mehr als 65 Tage beantragen, Alleinerziehende nicht mehr als 130 Tage. Der Anspruch auf Kinderkrankentage gilt auch, wenn Eltern von zuhause arbeiten.

    Eltern können den Antrag auf Kinderkrankentage bei ihrer Krankenkasse stellen. Sie erhalten dann Kinderkrankengeld, in der Regel 90 Prozent des ausgefallen Nettogehalts. Das gilt bis einschließlich 19. März auch, wenn das Kind in Quarantäne ist und wenn das Kind gesund ist, aber die Betreuungseinrichtung geschlossen ist. Mehr Informationen zu den Kinderkrankentagen gibt es auf der Website des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hier. Dort gibt es auch eine Musterbescheinigung für Schulen und Kitas, die die Einrichtungen gegebenenfalls verlangen können.

    Für privat versicherte Eltern und Kinder, die bei ihren Eltern privat versichert sind, gibt es keinen Anspruch auf Kinderkrankengeld. Sie können aber im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes eine Entschädigung verlangen.

    Wann werden ganze Kita-Gruppen nach Hause geschickt?

    Wenn sich in einer Kita-Gruppe mehr als 20 Prozent der Kinder mit Corona infizieren, kann der Träger die ganze Gruppe nach Hause schicken. Das Gesundheitsamt kann Quarantäne anordnen. Die Gruppenschließung gilt ab dem nächsten Tag und für fünf Tage. Manche Kinder sind schon geimpft oder genesen, für sie gilt keine Quarantäne und sie können grundsätzlich auch weiterhin in die Kita gehen, selbst wenn die Gruppe geschlossen ist. Das bayerische Familienministerium rät allerdings davon ab und empfiehlt auch für diese Kinder, zuhause zu bleiben und Kontakte zu reduzieren.

    Wer zahlt die Kita-Gebühren, wenn ein Kind in Quarantäne ist und daher zuhause betreut wird?

    Dafür gibt es nach Auskunft des Bayerischen Gesundheitsministeriums keine einheitliche Regelung, die Modalitäten hängen vielmehr von den Betreuungsverträgen ab. Genauso ist es bei der Frage, ob Eltern Kita-Gebühren zahlen müssen, wenn die Gruppe geschlossen ist. "In der Regel dürften die Beiträge bei relativ kurzen Zeiträumen – Kinder können sich bereits nach 5 Tagen freitesten – jedoch weiter zu entrichten sein", so die Auskunft des Ministeriums weiter. Im Rahmen des Infektionschutzgesetzes sei es Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie Selbständigen aber möglich, eine Entschädigung aufgrund der Schließung von Schule oder Kita zu erhalten. Für Angestellte komme zudem ein Anspruch auf Kinderkrankengeld in Betracht.

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