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Corona-Pandemie: Diese Corona-Regeln gelten ab Mittwoch in Bayern

Corona-Pandemie

Diese Corona-Regeln gelten ab Mittwoch in Bayern

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    Was ist erlaubt in der Corona-Pandemie – und was nicht? Es fällt mitunter schwer, den Überblick zu behalten. Was unser Foto von der Münchner Hackerbrücke betrifft: Kurz nachdem der Fotograf abgedrückt hat, kam die Polizei und forderte die Menschen auf, die Brücke zu verlassen.
    Was ist erlaubt in der Corona-Pandemie – und was nicht? Es fällt mitunter schwer, den Überblick zu behalten. Was unser Foto von der Münchner Hackerbrücke betrifft: Kurz nachdem der Fotograf abgedrückt hat, kam die Polizei und forderte die Menschen auf, die Brücke zu verlassen. Foto: Sven Hoppe, dpa

    Bayern geht im Kampf gegen das Coronavirus weiterhin seinen eigenen Weg und weicht in Teilen von der bundesweit geltenden Notbremse ab. Ein Überblick über die Corona-Regeln, die das Kabinett am Dienstag beschlossen hat.

    Corona-Regeln in Bayern: Kann man wieder Zoos besuchen?

    Gute Nachricht vor allem für Familien: Ja. Außenbereiche zoologischer und auch botanischer Gärten dürfen ab Mittwoch auch über einer Sieben-Tage-Inzidenz von 100 unter Auflagen öffnen. Dazu gehört ein negativer Test und Maskenpflicht. Der Augsburger Zoo muss erst noch Details klären, beispielsweise zum Testen. Die Öffnung ist laut Direktorin Barbara Jantschke für Donnerstag geplant.

    Dürfen durch die neuen Corona-Regeln wieder mehr Läden öffnen?

    Ja. Blumenläden, Gartenmärkte und Buchhandlungen dürfen wieder unabhängig von den aktuellen Zahlen öffnen. Bayern setzt damit eine Ausnahme in der bundesweiten Notbremse um. Diese Geschäfte waren im Freistaat ebenso wie Baumärkte lange geöffnet, weil sie als Läden des täglichen Bedarfs eingestuft worden waren. Nach rechtlichen Problemen wurden sie dann Geschäften abseits des täglichen Bedarfs gleichgestellt und geschlossen. Baumärkte bleiben von der neuen Ausnahmeregelung ausgeschlossen. Dafür können Ladengeschäfte der „körperfernen Dienstleistungsbetriebe“ und der Handwerksbetriebe öffnen. Das betrifft zum Beispiel Schuhmacher, Schneidereien, Fotografen oder Autovermietungs-Stationen. Auch Autokinos sind wieder zugelassen.

    Corona in Bayern: Können wieder mehr Schüler in den Präsenzunterricht?

    Nein. Bayern fährt bei den Schulen einen strengeren Kurs als in der Bundes-Notbremse vorgesehen. Im Freistaat gilt nicht der höhere Inzidenzwert von 165. Stattdessen ist in Regionen mit 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in einer Woche weiterhin nur Distanzunterricht erlaubt. Ausnahmen bleiben Abschlussklassen und die Viertklässler, sie haben Wechselunterricht.

    Was passiert, wenn bei einer Inzidenz von 100 die „Corona-Notbremse“ in Kraft tritt

    Private Kontakte Ein Haushalt darf sich nur mit einer weiteren Person treffen, insgesamt höchstens fünf Menschen. Kinder bis 14 Jahre zählen extra. Für Zusammenkünfte von Ehe- und Lebenspartnern oder zur Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts gilt das nicht. Bei Todesfällen dürfen bis zu 15 Personen zusammenkommen.

    Ausgangsbeschränkungen Zwischen 22 Uhr und 5 Uhr darf man die eigene Wohnung oder das eigene Grundstück nicht verlassen. Ausnahmen sind gesundheitliche oder andere Notfälle, die Berufsausübung oder die Betreuung Unterstützungsbedürftiger, Minderjähriger oder die Begleitung Sterbender.

    Freizeiteinrichtungen Einrichtungen wie Schwimmbäder, Saunen, Diskotheken, Bordelle, Wellnesszentren, Ausflugsschiffe oder Indoorspielplätze müssen schließen.

    Läden Geschäfte oder Märkte mit Kundenkontakt müssen schließen. Ausgenommen sind der Lebensmittelhandel samt Direktvermarktung, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Zeitungsverkäufer, Buchhandlungen, Blumenläden, Tierbedarfs- und Futtermittelmärkte und Gartenmärkte. Diese dürfen nur das übliche Sortiment verkaufen. Für die Kundenanzahl gelten Grenzen in Abhängigkeit von der Verkaufsfläche. In geschlossenen Räumen müssen Kunden eine Maske auf FFP2-Niveau tragen.

    Kultur und Zoos Theater, Opern- und Konzerthäuser, Bühnen, Musikklubs, Kinos (außer Autokinos), Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten, zoologische und botanische Gärten müssen schließen.

    Sport Nur kontaktloser Individualsport bleibt erlaubt – allein, zu zweit oder mit Angehörigen des eigenen Hausstands. Für Berufs- und Leistungssportler gibt es Ausnahmen.

    Gastronomie Der Betrieb von Gastronomiebetrieben und Kantinen wird untersagt. Es gibt aber Ausnahmen für Speisesäle in Rehazentren oder Pflegeheimen, die Versorgung von Obdachlosen und Fernfahrern. Die Abholung von Speisen und Getränken zum Mitnehmen bleibt erlaubt, ebenso die Auslieferung. Zwischen 21.00 und 5.00 Uhr ist nur die Auslieferung zulässig.

    Körpernahe Dienstleistungen Dienstleistungen mit körperlicher Nähe zum Kunden sind untersagt. Ausgenommen sind Dienstleistungen, „die medizinischen, therapeutischen, pflegerischen oder seelsorgerischen Zwecken dienen sowie Friseurbetriebe“. Dabei sind Masken auf FFP2-Niveau zu tragen. Wer zum Friseur will, muss ein höchstens 24 Stunden altes negatives Testergebnis vorweisen.

    Nah- und Fernverkehr In Bus, Bahn und Taxi sind FFP2-Masken Pflicht. Möglichst soll nur die Hälfte der regulär zulässigen Passagiere mitfahren.

    Tourismus Die Vermietung touristischer Übernachtungsmöglichkeiten ist untersagt.

    Schulen Schüler und Lehrer müssen im Präsenzunterricht zweimal pro Woche getestet werden. Hier gilt eine eigene Notbremse: Überschreitet die 7-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen den Schwellenwert von 200, so wird ab dem übernächsten Tag der Präsenzunterricht in Schulen, Berufsschulen, Hochschulen, Einrichtungen der Erwachsenenbildung und ähnlichen Einrichtungen verboten. Ausnahmen für Abschlussklassen und Förderschulen sind möglich. Dies gilt auch für Kitas; die Länder können aber Notbetreuung ermöglichen. Die Schulbremse tritt außer Kraft, wenn die 7-Tage-Inzidenz an fünf aufeinander folgenden Tagen unter 200 liegt.

    Darf mein Kind wieder zum Fußballtraining?

    Ja – wenn es unter 14 ist und das Training im Freien kontaktlos stattfindet. In dieser Form ist die Ausübung Sport im Freien in Gruppen von höchstens fünf Kindern gestattet. Übungsleiter dürfen teilnehmen, wenn sie einen höchstens 24 Stunden alten negativen Test haben.

    Kann ich nachts noch eine Runde Joggen gehen?

    Nein. Auch hier schlägt Bayern einen strengeren Kurs ein als möglich wäre. In Kommunen mit einer Inzidenz über 100 beginnt die Ausgangssperre weiterhin um 22 Uhr und dauert bis 5 Uhr früh. Nächtliche Joggingrunden erlaubt der Freistaat nicht. Ministerpräsident Markus Söder sagt, „weil die Kontrolle dann überhaupt nicht möglich wäre".

    Sind die Kontaktbeschränkungen aufgehoben oder wenigstens gelockert worden?

    Nein. Über dem Grenzwert von 100 gilt weiterhin, dass man sich nur mit einer Person von außerhalb des eigenen Hausstandes treffen darf. Kinder unter 14 zählen nicht mit.

    Corona-Maßnahmen: Sind private Betreuungsgemeinschaften weiter erlaubt?

    Ja. Die „wechselseitige, unentgeltliche, nicht geschäftsmäßige Beaufsichtigung“ von Kindern unter 14 Jahren in „festen, familiär oder nachbarschaftlich organisierten Betreuungsgemeinschaften“ ist auch weiterhin zulässig, wenn sie Kinder aus dem eigenen und höchstens einem weiteren Hausstand umfasst. Was kompliziert klingt, bedeutet: Man kann sich weiterhin mit Nachbarn oder einer befreundeten Familie zusammentun und die Kinder gegenseitig betreuen.

    Gibt es Änderungen bei der Maskenpflicht?

    Nein. Die gilt wie bisher in allen Geschäften und in vielen Kommunen auf belebten Plätzen auch im Freien. Insgesamt, betont Ministerpräsident Söder, blieben die „Kernpunkte“ der bayerischen Corona-Maßnahmen in Kraft. Es gebe aber Erleichterungen, die die Staatsregierung für vertretbar halte.

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