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Corona-Pandemie: Das bedeutet der Wegfall der Corona-Isolationspflicht für Schulen und Kitas

Corona-Pandemie

Das bedeutet der Wegfall der Corona-Isolationspflicht für Schulen und Kitas

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    Positiv getestete Schülerinnen und Schüler dürfen in die Schule, müssen aber eine Maske tragen.
    Positiv getestete Schülerinnen und Schüler dürfen in die Schule, müssen aber eine Maske tragen. Foto: Guido Kirchner/dpa/Symbolfoto

    Wer krank ist, also wer hustet, niest, Fieber hat, sich nicht fit fühlt, soll zu Hause bleiben. Darauf pocht die bayerische Staatsregierung immer wieder, seit am vergangenem Mittwoch die Isolationspflicht für Menschen weggefallen ist, die positiv auf das Corona-Virus getestet wurden. Zuhause zu bleiben ist jetzt nurmehr eine „dringende Empfehlung“, wie Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) sagt – aber kein Muss. Die neuen Regeln betreffen natürlich auch die Schulen und Kindertageseinrichtungen im Freistaat. Was bedeuten sie für die Praxis vor Ort?

    Das bayerische Kultusministerium betont, dass es für positiv getestete Schülerinnen und Schüler – ob mit oder ohne Symptome – keine Verpflichtung zum Schulbesuch gebe. Genauso wenig müssen Lehrkräfte mit einem positiven Testergebnis zum Dienst in der Schule erscheinen. Im Gegenteil, ihnen wird sogar empfohlen, daheimzubleiben. So steht es in einem Schreiben des Ministeriums an die

    Corona-Infizierte können ohne Krankschreibung zuhause bleiben

    Weiter heißt es: „Entscheiden sich positiv getestete Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte oder sonstige an den Schulen tätige Personen gegen die Empfehlung, zu Hause zu bleiben, gilt für sie außerhalb der eigenen Wohnung die Pflicht zum Tragen mindestens einer medizinischen Gesichtsmaske.“ Voraussetzung fürs Daheimbleiben-Dürfen ist ein PCR-Test oder ein von Fachpersonal durchgeführter Schnelltest. Eine zusätzliche Krankschreibung brauchen Schüler und Lehrkräfte nicht.

    Schulleitungen und Verbände hatten zuvor klare Regeln gefordert – und halten die Vorgabe zum Großteil für gut umsetzbar: „Wir halten die aktuelle Regel für praktikabel“, sagt etwa Michael Schwägerl, Vorsitzender des bayerischen Philologenverbands. „Wer krank ist, bleibt zu Hause, diese Vorgabe galt an Schulen ja auch schon vor der Pandemie. Jetzt kommt die kleine Ergänzung dazu, dass positiv Getestete zur Schule kommen können, wenn sie wirklich wollen – dann aber die ganze Zeit die Maske tragen müssen.“

    Ein Prozent der Lehrkräfte fehlte wegen Corona-Infektionen

    Im Alltag müssen sich die Schulen aller Voraussicht nach nicht groß umstellen. „Dass Lehrkräfte mit positivem Test trotz Aufhebung der Isolationspflicht kurzfristig zu Hause bleiben können, ändert an unserer Tagesplanung gar nichts“, sagt Schwägerl. „Wir mussten ja auch vorher schon mit kurzfristigen Ausfällen klarkommen.“

    Vergangene Woche lag die Zahl der Lehrkräfte, die nachweislich wegen einer Corona-Infektion fehlten, bei einem Prozent, bei Schülerinnen und Schülern waren es 0,6 Prozent. Schwägerl schwört die Politik aber auf eines ein: „Wenn Infektionen und Krankheitsfälle in den Schulen durch Corona wieder zunehmen sollten, ist es wichtig, den Schalter schnell wieder umlegen und strengere Regeln einführen zu können. Das Ziel ist weiterhin, eine stabile Unterrichtsversorgung für die Schülerinnen und Schüler sicherzustellen.“

    Kinder unter sechs Jahren müssen keine Maske tragen

    In den Kindertageseinrichtungen sieht die Lage ein bisschen anders aus als an den Schulen: Denn die Vorgabe, dass Infizierte eine Maske tragen müssen, wenn sie das Haus verlassen, gilt nicht für Kinder bis zum sechsten Geburtstag. Was bedeutet das für die Kitas? "Nach der landesrechtlichen Grundlage dürften positiv getestete Kinder bis zum sechsten Geburtstag die Kindertageseinrichtungen grundsätzlich auch ohne Mund-Nasen-Bedeckung betreten", sagt ein Sprecher des bayerischen Familienministeriums gegenüber unserer Redaktion. Zum Schutz der anderen Kinder und der Beschäftigten weist das Ministerium in der aktuellen Rahmenhygieneempfehlung aber darauf hin, dass die Träger im Rahmen ihres Hausrechts strengere Vorgaben machen können als die gesetzlichen Mindestvorgaben. „Hier besteht für die Träger die Möglichkeit, im Rahmen ihres individuellen Hygieneplans eine Regelung aufzunehmen, wonach nachweislich infizierte Kinder auch bei Symptomfreiheit die Einrichtung oder Tagespflegestelle nicht betreten dürfen, wenn sie nicht mindestens eine medizinische Maske tragen“, heißt es im aktuellen Newsletter des Ministeriums.

    Generell gelte in den bayerischen Kitas weiterhin der Grundsatz: Kinder „in reduziertem Allgemeinzustand“ – also etwa mit Fieber, Husten oder Gliederschmerzen – sollten die Kindertageseinrichtung erst dann wieder betreten, wenn sich ihr Zustand gebessert hat, wie in der aktuellen Rahmenhygieneempfehlung des Ministeriums zu lesen ist. Corona-Tests müssten nicht durchgeführt werden.

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