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Corona-Pandemie: Corona-Impfpflicht in Österreich: Das müssen Urlauber und Pendler beachten

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Corona-Impfpflicht in Österreich: Das müssen Urlauber und Pendler beachten

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    Für Pendler, die beruflich regelmäßig nach Österreich müssen, gilt trotz Impfpflicht weiterhin die 3-G-Regel.
    Für Pendler, die beruflich regelmäßig nach Österreich müssen, gilt trotz Impfpflicht weiterhin die 3-G-Regel. Foto: Armin Weigel, dpa (Symbolbild)

    Dass die allgemeine Impfpflicht in Österreich kommt, gilt schon länger als beschlossene Sache. Nun hat auch der dortige Bundesrat grünes Licht gegeben, die Unterschrift von Bundespräsident Alexander Van der Bellen gilt als Formsache. Mit wenigen Ausnahmen greift die Impfpflicht für alle Personen ab 18 Jahren. Doch hat die Vorgabe auch Konsequenzen für Allgäuer, die in Österreich arbeiten?

    Impfpflicht in Österreich – am Arbeitsplatz gilt die 3G-Regel

    „Nein“, sagt eine Sprecherin der Wirtschaftskammer Vorarlberg auf Nachfrage unserer Redaktion. Pendler müssten sich nicht impfen lassen. Die Pflicht gelte nur für Menschen, die ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz in Österreich haben.

    „Am Arbeitsplatz gilt außerdem weiterhin die 3G-Regel“, erläutert die Sprecherin. Das Impfpflichtgesetz habe keine unmittelbaren Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis. Es bleibe dabei, dass auch ungeimpfte Arbeitnehmer den Arbeitsplatz betreten dürfen, wenn sie einen negativen Test vorweisen.

    Bei der Einreise nach Österreich gilt für Pendler laut des dortigen Sozialministeriums ebenfalls die 3G-Regel. Das heißt: Wer aus beruflichen Gründen mindestens einmal im Monat über die Grenze fährt, muss nachweisen, dass er geimpft, genesen oder getestet ist. Als Testnachweis wird auch ein Schnelltest akzeptiert, wenn er nicht älter als 24 Stunden ist. Zudem muss bei einer möglichen Kontrolle eine Bestätigung des Arbeitgebers vorgezeigt werden – denn wer nicht regelmäßig beruflich unterwegs ist, für den gelten andere Regeln bei der Einreise.

    Impfpflicht in Österreich: Das gilt für Tagesausflügler

    Wer aus touristischen Gründen ins Nachbarland reist, beispielsweise um dort Ski zu fahren, muss die 2G-Plus-Regel beachten. Geimpft oder genesen zu sein ist Grundvoraussetzung, zusätzlich braucht es einen negativen PCR-Test. Ausnahme: Wer bereits die Booster-Impfung erhalten halt, muss keinen zusätzlichen Test vorzeigen.

    Bis zu 3600 Euro Strafe für Österreicher

    Während für Besucher aus dem Allgäu vorerst alles beim Alten bleibt, hat die Impfpflicht für die Österreicher spürbare Auswirkungen. Bis zum 15. März haben die Nachbarn Zeit, der Pflicht nachzukommen oder einen Ausnahmegrund zu beantragen. Wer danach keinen gültigen Impfstatus hat, begeht eine „Verwaltungsübertretung“. Ab Mitte März wird die Impfpflicht flächendeckend kontrolliert, Verstöße werden bei der Bezirksverwaltungsbehörde angezeigt. Es können sogenannte Impfstichtage festgelegt werden. Wer zum Stichtag keine Impfung vorweisen kann, dem droht eine Strafe von bis zu 3600 Euro.

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