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Corona-Maßnahmen: Bayern verzichtet auf schärfere Corona-Regeln

Corona-Pandemie

Bayern verzichtet auf schärfere Corona-Regeln

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    FFP2-Maskenpflicht herrscht ab Oktober wieder in Fernverkehrszügen. Eine Maskenpflicht in Gaststätten wird es aber nicht geben.
    FFP2-Maskenpflicht herrscht ab Oktober wieder in Fernverkehrszügen. Eine Maskenpflicht in Gaststätten wird es aber nicht geben. Foto: Boris Roessler, dpa (Symbolbild)

    Trotz neuer bundesweiter Corona-Vorgaben, die ab Samstag in Kraft treten, soll sich an den Regeln in Bayern nur wenig ändern: Zwar hat die Regierung von Ministerpräsident Markus Söder (CSU) nun eine neue Corona-Verordnung beschlossen. Darin soll es aber „weder zu Verschärfungen noch zu Lockerungen kommen“, wie Staatskanzlei-Chef Florian Herrmann (

    So bleibt es in Bayern etwa bei der aktuellen Maskenpflicht im ÖPNV – in Bussen und Bahnen reicht auch weiterhin eine einfache medizinische Maske. Damit hat sich in diesem Punkt offenbar CSU-Gesundheitsminister Klaus Holetschek gegen die Freien Wähler durchgesetzt, die die

    In Bayern kommt keine Maskenpflicht in Gaststätten

    Von weiteren Länderkompetenzen, insbesondere einer Maskenpflicht in öffentlich zugänglichen Innenräumen wie Gaststätten, Kinos oder Theatern, will Bayern dagegen keinen Gebrauch machen: „Aktuell fordert die Lage nur die Maßnahmen, die wir nun fortschreiben“, erklärte Herrmann. Es gebe auch „keine weiteren Planungen“ für verschärfte Maskenpflichten – etwa festgeschriebene Grenzwerte bei den Corona-Neuinfektionen oder Krankenhaus-Einweisungen.

    Gesundheitsminister Holetschek hatte kürzlich erklärt, Bayern werde im Fall einer schweren Corona-Welle in diesem Winter, „aus der Lage heraus entscheiden, ob das Gesundheitssystem gefährdet ist“. Auch dann könnte eine erweiterte Maskenpflicht jedoch zuerst dort greifen, „wo man hingehen muss“, etwa in Behörden.

    Über die bayerischen Corona-Regeln hinaus greifen ab 1. Oktober auch im Freistaat die bundesweit geltenden „Basis-Schutzmaßnahmen“: Dazu gehören eine FFP2-Maskenpflicht im öffentlichen Fernverkehr, jedoch nicht mehr in Flugzeugen, eine FFP2-Maskenpflicht in Arztpraxen und „Praxen aller Heilberufe“, sowie eine Masken- und Testpflicht in Krankenhäusern, Pflege- und Altenheimen und für ambulante Pflegedienste. Ausgenommen sind hier nur behandelte oder gepflegte Personen.

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