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Corona-Impfung: Wird die Impfreihenfolge in Bayern jetzt aufgeweicht?

Corona-Impfung

Wird die Impfreihenfolge in Bayern jetzt aufgeweicht?

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    Einige Landratsämter sowie die Stadt Augsburg raten Bürgern unter 65, sich jetzt schon für eine Impfung mit AstraZeneca anzumelden.
    Einige Landratsämter sowie die Stadt Augsburg raten Bürgern unter 65, sich jetzt schon für eine Impfung mit AstraZeneca anzumelden. Foto: Andreas Arnold, dpa

    Es ist eine gute Nachricht für die Menschen in Augsburg: Die Stadt ruft seit Kurzem alle Bürger, die jünger als 65 Jahre sind, ausdrücklich dazu auf, sich so bald wie möglich für eine Impfung zu registrieren. Der Grund dafür ist die hohe Verfügbarkeit des Vakzins von AstraZeneca. Bayernweit wirft dieser Appell nun allerdings viele neue Fragen auf. Lesen Sie hier die wichtigsten Antworten dazu:

    Wer kann sich jetzt für eine Corona-Impfung registrieren lassen?

    Grundsätzlich richtet sich der Appell an alle Augsburger unter der Altersgrenze. Dazu können Angehörige der Priorisierungsstufen zwei und drei zählen, etwa Kontaktpersonen von Schwangeren, Beschäftigte im Lebensmitteleinzelhandel oder pflegende Angehörige. Unberührt bleiben davon die Vakzine von Biontech und Pfizer sowie Moderna, die weiterhin für Personen der ersten Priorisierungsstufe und für Menschen über 65 vorbehalten sind.

    Ist Augsburg nun eine Ausnahme? Oder werden jüngere Menschen auch woanders dazu aufgerufen, sich registrieren zu lassen?

    Eine Umfrage unserer Redaktion unter Landratsämtern in Schwaben hat ergeben, dass nicht nur in Augsburg, sondern auch andernorts empfohlen wird, dass sich Jüngere für einen Impftermin anmelden. So zum Beispiel am Landratsamt Augsburg. Auch im Impfzentrum Bad Wörishofen sei so ein Aufruf in den nächsten Tagen denkbar, sagte der Koordinator Dr. Max Kaplan. Sebastian Koch, organisatorischer Leiter der Impfzentren im Landkreis Aichach-Friedberg, sagte auf Anfrage: „Es lohnt sich bereits auch für Personen in der zweiten und dritten Priorität, sich zu registrieren.“

    Ähnliches rät ein Sprecher des Landratsamtes Dillingen. Er erklärte, dass bereits seit wenigen Tagen Personen aus der zweiten Gruppe ein Impfangebot mit AstraZeneca erhalten haben – und dass in absehbarer Zeit damit zu rechnen sei, dass auch Personen der Priorisierungsgruppe drei eine Einladung zur Impfung erhalten werden. „Insofern ist es mehr als sinnvoll, wenn sich auch jüngere Menschen, die keiner Priorisierungsgruppe angehören, bereits jetzt für eine Impfung registrieren – um sicherzustellen, dass der verfügbare Impfstoff auch verimpft werden kann.“

    Müssen die Landratsämter verstärkt zu einer Registrierung aufrufen, weil sich bislang zu wenige Menschen angemeldet haben?

    Die Behörden in Schwaben ziehen dazu eine gemischte Bilanz: Am Landratsamt Oberallgäu heißt es über die Impfzentren in Kempten und Sonthofen zum Beispiel: „Derzeit sind in den priorisierten Gruppen genügend Personen angemeldet. Ein Aufruf an die breite Bevölkerung zur Impfung erfolgt derzeit nicht.“ Ein Sprecher des Landratsamtes Ostallgäu sagte hingegen: „Es hat auf jeden Fall Sinn, sich registrieren zu lassen. Der Betreffende wird in der Software gespeichert und erhält einen Termin, sobald er gemäß der Priorität an der Reihe ist.“ Je mehr Personen registriert seien, desto länger könne zwar die Wartezeit sein, wenn man zu einer niedrigeren Priorität gehöre. „Sind jedoch erst wenige Personen registriert, wird das System auch schneller bei den Personen aus einer niedrigeren Priorität angelangen.“

    Wirken sich die Zweifel am Impfstoff von AstraZeneca auf die Anmeldungen aus?

    Vonseiten der bayerischen Staatsregierung ist bekannt, dass die Impfungen mit dem AstraZeneca-Präparat nach wie vor nur schleppend vorankommen. Es genieße in der Bevölkerung niedrigere Akzeptanz als die Wirkstoffe von Biontech/Pfizer und Moderna. Das zeigen auch die Zahlen des bayerischen Gesundheitsministeriums: In Bayern wurden bislang rund 34.000 Impfdosen von AstraZeneca verimpft, und das bei einer Gesamtanzahl von circa 400.000 bereits ausgelieferten beziehungsweise für diese Woche noch zugesagten Impfdosen. In Schwaben fällt die Bilanz dazu erneut gemischt aus: Aus dem Landratsamt Ostallgäu heißt es zum Beispiel, die Akzeptanz sei gut. „Bei 914 Impfungen mit AstraZeneca haben sich bislang nur sechs Personen vor Ort gegen eine Impfung entschieden.“

    Sebastian Koch aus dem Landkreis Aichach-Friedberg berichtet, dass es vereinzelt Menschen gegeben habe, die einen Impftermin hatten, sich aber wegen AstraZeneca gegen eine Impfung entschieden hatten. Die meisten derer, die mit AstraZeneca geimpft werden sollten, hätten sich die Impfung jedoch verabreichen lassen. In manchen Fällen habe das Aufklärungsgespräch vor der Impfung einfach etwas länger gedauert, so Koch. Ähnliches berichtet der Leiter der Kreiskliniken Günzburg-Krumbach, Volker Rehbein. Er sagt, er habe so gut wie alle, mit denen er darüber gesprochen habe, überzeugen können, sich mit AstraZeneca impfen zu lassen, denn es sei ein guter Impfstoff. Und er macht auf ein weiteres Problem aufmerksam: Oftmals sei es nämlich schon vorgekommen, dass sich am Anfang der Registrierung Leute doppelt angemeldet haben – per Telefon und im bayerischen Impfportal. Daher kämen mitunter Leute nicht zur Impfung, weil sie bereits geimpft seien.

    Auch jüngere zum Impfen aufgerufen: Ändert sich die Impfreihenfolge in Bayern?

    Das Landratsamt Augsburg teilte mit, dass es bei der klaren Priorisierungsreihenfolge bleiben werde. Dass sich jetzt unter 65-Jährige registrieren, hält auch Max Kaplan aus dem Unterallgäu für sinnvoll. Die Impfverordnung werde dadurch nicht ausgehöhlt, sagt er. Diese basiert auf einer Empfehlung der Ständigen Impfkommission (Stiko) am Robert-Koch-Institut. Sie teilt die Menschen in drei Gruppen ein: höchste, hohe und erhöhte Priorität. Der Rest ist in der vierten Gruppe ohne Priorisierung. Das Bundesgesundheitsministerium erklärte dazu: „Wenn alle Personen mit höchster Priorität berücksichtigt wurden, für die der AstraZeneca-Impfstoff empfohlen ist, können auch Personen der nachfolgenden Priorität berücksichtigt werden, für die dieser Impfstoff empfohlen ist.“

    Das bedeutet: Wenn alle bei einem Impfzentrum registrierten Personen dieser drei Gruppen geimpft sind, könnten alle anderen, die sich dort registriert haben, nachrücken, wenn genug Impfstoff angeliefert wird. Eine Abweichung von diesem Vorgehen sehen Experten kritisch. Unter ihnen sind etwa der Stiko-Vorsitzende Thomas Mertens sowie die Deutsche Stiftung Patientenschutz. Sie hegen sowohl epidemiologische als auch ethische Bedenken und warnen davor, dass eine Neuordnung im ungünstigsten Fall dazu führe, dass man gerade diejenigen gefährde, die man zunächst schützen wollte. Die Bundesregierung hält es hingegen für wahrscheinlich, dass die Reihenfolge der Corona-Impfungen noch einmal angepasst wird. Man könne nicht von heute bis August in Stein meißeln, wer wann geimpft werde, sagte etwa Regierungssprecher Steffen Seibert dazu.

    Wie wird sichergestellt, dass Menschen mit Vorerkrankungen weiterhin schnell genug an eine Impfung kommen?

    Zu diesem Zweck hat der Freistaat die bayerische Impfkommission gegründet, die am Donnerstag zu ihrer konstituierenden Sitzung zusammenkam. Sinn dahinter sei, Einzelfallentscheidungen bei der Impfpriorisierung treffen zu können, erklärte Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU). Bürger mit seltenen Erkrankungen könnten prüfen lassen, wann sie die Impfung bekommen können. Der Freistaat schließe mit der Kommission eine Definitionslücke in der Impfverordnung des Bundes, wo nicht jede Erkrankung namentlich erwähnt sei. (mit nsi, jah,, cki, alluw, bv, vit, m.he, dpa)

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