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Corona-Impfung: Booster-Sonderregelung bei Johnson & Johnson sorgt in Bayern für Ärger

Corona-Impfung

Booster-Sonderregelung bei Johnson & Johnson sorgt in Bayern für Ärger

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    Um nach einer Erstimpfung mit Johnson & Johnson als geboostert im Sinne der 2G-Plus-Regel zu gelten, sind im Freistaat zwei weitere Impfungen mit einem mRNA-Impfstoff notwendig.
    Um nach einer Erstimpfung mit Johnson & Johnson als geboostert im Sinne der 2G-Plus-Regel zu gelten, sind im Freistaat zwei weitere Impfungen mit einem mRNA-Impfstoff notwendig. Foto: W. Kumm, dpa (Symbol)

    Nur eine Spritze – und die Impfung ist schon vollständig. So reizvoll klang die Corona-

    Der Hauptgrund: Um nach einer Erstimpfung mit Johnson & Johnson als geboostert im Sinne der 2G-Plus-Regel zu gelten, sind im Freistaat zwei weitere Impfungen mit einem mRNA-Impfstoff notwendig. Dies bestätigt das bayerische Gesundheitsministerium auf Nachfrage dieser Redaktion.

    In Bayern ist eine zweite Nachimpfung bei Johnson & Johnson nötig

    Die erste Nachimpfung ist demnach vier Wochen nach der Johnson & Johnson-Impfung möglich. Diese zweite Impfung diene nach einer Empfehlung der Ständigen Impfkommission (Stiko) aber nur zur „Optimierung der Grundimmunisierung“, erklärt das Ministerium. Um als „geboostert“ zu gelten und ohne Corona-Schnelltest etwa ins Theater oder Schwimmbad zu dürfen, ist in Bayern deshalb eine weitere, zweite Nachimpfung nötig, für die als Abstand aktuell drei Monate vorgegeben sind. Eine strikte Vorgabe, die viele Betroffene verärgert: Denn die mRNA-Nachimpfung wurde erst am 7. Oktober von der Stiko empfohlen – obwohl bereits seit Frühsommer bekannt war, dass der Impfschutz beim Vakzin von Johnson & Johnson schnell nachlässt.

    Sein Wunsch nach einer Zweit-impfung sei deshalb von Anfang August bis Mitte Oktober in verschiedenen unterfränkischen Impfzentren mehrmals abgelehnt worden, berichtet ein Betroffener. Erst Ende Oktober sei die Biontech-Impfung für ihn als Johnson & Johnson-Geimpfter möglich gewesen. Die Annahme, damit als geboostert zu gelten, zerschlug sich allerdings schnell – durch die strikte bayerische Regel-Auslegung.

    Betroffener: "Wir stehen jetzt da wie der Depp"

    Die für den Booster-Status nötige dritte Impfung ist in diesem Fall nun erst Ende Januar möglich, was mit Blick auf die drohende Omikron-Welle vor allem bei Johnson & Johnson-Geimpften aus risikoreichen Altersgruppen auch hinsichtlich des Impfschutzes zu Besorgnis führt. „Wir haben gemacht, was empfohlen wurde, wir haben uns vergeblich um mehr Impfschutz bemüht – und stehen jetzt da wie der Depp“, klagt ein weiterer Betroffener.

    Für mindestens so viel Unmut sorgt die unterschiedliche Auslegung der Booster-Vorgaben für Johnson & Johnson-Geimpfte in den einzelnen Bundesländern: Zwar beteuert das bayerische Gesundheitsministerium, die Stiko-Empfehlung zweier Nach-Impfungen gelte bundesweit. Allerdings wird die Frage, welche davon als Booster gilt, etwa in Niedersachsen, Baden-Württemberg oder Rheinland-Pfalz völlig anders beantwortet: Hier gilt im Sinne der 2G-Plus-Regel schon als geboostert, wer nach Erstimpfung mit Johnson & Johnson einmal nachgeimpft wurde.

    Johnson & Johnson sei zur Grundimmunisierung als Einmal-Impfstoff zugelassen, insofern sei eine weitere Impfung bereits ein Booster, erklärt man etwa im niedersächsischen Sozialministerium. Die Stiko-Empfehlung stehe dazu nicht im Widerspruch.

    In München gelten für Menschen mit Johnson-Impfung andere Regeln als in Mainz

    Doch kann es wirklich sein, dass man mit der gleichen Impf-Reihenfolge in München oder Würzburg nicht die Kriterien der 2G-Plus-Regel erfüllt, in Mainz oder Hannover aber schon? Sie sei wütend und ratlos über diese Willkür, schimpft eine Betroffene. Es gehe dabei ja auch um spürbare Einschränkungen im alltäglichen Leben.

    Müsste es deshalb dann nicht eine bundesweit einheitliche Regelung geben? Die Klärung dieser Frage gestaltet sich schwierig: Das Robert Koch-Institut (RKI) verweist zunächst auf die Ständige Impfkommission. Dann heißt es, das Thema sei beim Bundesgesundheitsministerium „in Arbeit“.

    Von einer bundesweiten Booster-Vorgabe will man in Berlin nichts wissen

    Von dort kommt schließlich eine schriftliche Antwort. Sie lässt durchblicken, dass man in Berlin eher die niedersächsische Interpretation teilt als die bayerische: So sei mit „Blick auf das digitale Impfzertifikat“ bei Johnson & Johnson „für eine Grundimmunisierung nur eine Impfung nötig“, heißt es aus dem Bundesgesundheitsministerium. Die Auffrischung – also der Booster – werde deshalb hier als Impfung „2 von 2“ eingetragen.

    Von einer bundesweiten Booster-Vorgabe will man im Berliner Ministerium jedoch nichts wissen: Die konkreten Maßnahmen etwa der 2G-Plus-Regeln seien Sache der Bundesländer, heißt es dazu nur lapidar: „Das gilt auch für die Frage, unter welchen Voraussetzungen Erleichterungen von geltenden Beschränkungen in Anspruch genommen werden können.“

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