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Corona-Impfung: Booster-Sonderregelung bei Johnson & Johnson sorgt in Bayern für Ärger

Corona-Impfung

Booster-Sonderregelung bei Johnson & Johnson sorgt in Bayern für Ärger

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    Um nach einer Erstimpfung mit Johnson & Johnson als geboostert im Sinne der 2G-Plus-Regel zu gelten, sind im Freistaat zwei weitere Impfungen mit einem mRNA-Impfstoff notwendig.
    Um nach einer Erstimpfung mit Johnson & Johnson als geboostert im Sinne der 2G-Plus-Regel zu gelten, sind im Freistaat zwei weitere Impfungen mit einem mRNA-Impfstoff notwendig. Foto: W. Kumm, dpa (Symbol)

    Nur eine Spritze – und die Impfung ist schon vollständig. So reizvoll klang die Corona-Impfung mit dem Vakzin von Johnson & Johnson noch im vergangenen Frühjahr. Viele Impfwillige, die dieses Angebot damals angenommen haben, fühlen sich nun aber vor allem in Bayern massiv benachteiligt – wie auch mehrere Zuschriften von Leserinnen und Lesern zeigen.

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