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Landtag: Bausback spricht Staatsregierung bei Maskenaffäre frei

Untersuchungausschuss

Bausback spricht Staatsregierung bei Maskenaffäre frei

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    Eine FFP2-Maske liegt auf einem Leuchttisch.
    Eine FFP2-Maske liegt auf einem Leuchttisch. Foto: Frank Rumpenhorst, dpa/Illustration

    Sämtliche Maskenkäufe in der Corona-Pandemie seien nach Recht und Gesetz erfolgt, sagte Bausback am Donnerstag in seiner persönlichen Bilanz der gut einjährigen Ausschussarbeit. "Es konnten bei keiner Beschaffung im Hintergrund parteipolitische oder andere sachfremde Erwägungen festgestellt werden." Kontakte in die Staatsregierung hätten in keinem Fall zu einer Vorteilsgewährung geführt. Es habe keine Freundschaftsdienste und keinen Filz gegeben. Der Oppositions-Generalverdacht von "Amigo-Deals" sei ausgeräumt.

    Bausback prangerte allerdings in sehr deutlichen Worten ein "Fehlverhalten" dreier Einzelpersonen an: Zwei Mandatsträger, Alfred Sauter und Georg Nüßlein, sowie Privatpersonen wie Andrea Tandler hätten sich "in moralisch verwerflicher Weise an der Not durch astronomisch hohe Provisionen selbst bereichert", sagte er.

    Fazit des Untersuchungsausschuss zur Maskenaffäre: "Keine Amigo-Deals"

    Sauter und Nüßlein hatten zu Beginn der Corona-Pandemie für die Vermittlung von Masken-Geschäften üppige Provisionen kassiert. Der Bundesgerichtshof sah zwar den Tatbestand der Bestechlichkeit nicht als erfüllt - die beiden hatten stets betont, als Anwälte agiert zu haben. Politisch jedoch mussten sie damals umgehend Konsequenzen ziehen: Nüßlein, der einst für die CSU im Bundestag saß, trat aus der CSU aus, der Landtagsabgeordnete Sauter aus der Fraktion. Andrea Tandler, die Tochter des ehemaligen CSU-Generalsekretärs Gerold Tandler, die die für die Vermittlung von Masken-Geschäften zu Beginn der Pandemie Provisionen in Millionenhöhe bekommen haben soll, sitzt nach wie vor wegen steuerrechtlicher Vorwürfe in Untersuchungshaft.

    Abgesehen von Sauter und Nüßlein habe es aber in keinem anderen untersuchten Fall Verfehlungen von Mandatsträgern oder Angehörigen der Staatsregierung gegeben, betonte Bausback. Es gebe "objektiv keine Grundlage für einen Generalverdacht" gegenüber Abgeordneten.

    In der finalen Sitzung des Untersuchungsausschusses am 8. Mai soll über den Entwurf des Schlussberichts - und über einen etwaigen Bericht der Opposition - beraten und abgestimmt werden. Am Ende gibt es dann noch einmal eine ausführliche Debatte im Landtagsplenum.

    (dpa)

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