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Cannabis Teil-Legalisierung: Erste Gefangene profitieren von Straferlass bei Cannabis-Delikten

Cannabis Teil-Legalisierung

Erste Gefangene profitieren von Straferlass bei Cannabis-Delikten

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    Die Teil-Legalisierung von Cannabis ist Realität, doch längst nicht alle rechtlichen Fragen sind geklärt.
    Die Teil-Legalisierung von Cannabis ist Realität, doch längst nicht alle rechtlichen Fragen sind geklärt. Foto: Fabian Sommer, dpa

    Mit Inkrafttreten des umstrittenen Cannabis-Gesetzes des Bundes zum 1. April sind in Bayern bereits 24 Strafgefangene aus der Haft entlassen worden. Das teilte das Justizministerium am Dienstag mit. Gleichzeitig gab das Gesundheitsministerium bekannt, welche Bußgelder in

    Von dem sofortigen Straferlass profitieren Personen, "die ausschließlich wegen künftig nicht mehr strafbarer oder bußgeldbewehrter Handlungen" verurteilt worden waren – also wegen bestimmter Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz im Zusammenhang mit Cannabis. Diese Strafentlassenen können von der zuständigen Staatsanwaltschaft dann auch prüfen lassen, ob die entsprechende Eintragung im Bundeszentralregister getilgt werden kann.

    Justizminister Georg Eisenreich (CSU): Bundesregierung belastet Justiz unnötig

    Mit ihrer vorzeitigen Entlassung können außerdem Strafgefangene rechnen, die unter anderem wegen Straftaten im Zusammenhang mit Cannabis verurteilt wurden. Diese "Mischfälle" werden nach Aussage einer Ministeriumssprecherin allerdings erst in etwa einem halben Jahr abgearbeitet sein. Das Verfahren, das mit der Neufestsetzung einer Strafe endet, sei sehr aufwendig – weil diese "Mischfälle" erst identifiziert werden müssen und dann in jedem einzelnen Fall geprüft werden muss, welcher Anteil der Strafe auf Cannabis, welcher auf andere, weiterhin strafbare Delikte entfällt. 

    Bayerns Justizminister Georg Eisenreich (CSU) übt in diesem Zusammenhang erneut Kritik an der Bundesregierung: "Der Zusatzaufwand durch das Cannabis-Gesetz ist für die Justiz enorm. Die

    Staatsregierung will Volksfeste zu komplett Cannabis-freien Zonen machen

    Ziel der Staatsregierung ist es, die öffentlichen Räume zum Kiffen so weit wie möglich einzuengen: Volksfeste – allen voran die Wiesn – sollen nach Möglichkeit komplett Cannabis-freie Zonen werden. Zudem prüft die Staatsregierung ein Kiff-Verbot im Englischen Garten in München. Auch Biergärten und Außengelände von Gaststätten könnten grundsätzlich zu Tabu-Zonen erklärt werden. 

    Einen Vorgeschmack auf das, was auf Behörden und Cannabis-Konsumenten zukommt, liefert der Bußgeldkatalog, der vom Gesundheitsministerium zusammengestellt wurde. 1000 Euro werden beispielsweise für das Kiffen in Gegenwart von Kindern oder Jugendlichen fällig. 500 Euro Bußgeld drohen für das Kiffen in Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr, in Schulen und deren Sichtweite oder auf Kinderspielplätzen und in deren Sichtweite. Gleiches gilt für Kinder- und Jugendeinrichtungen und öffentlich zugängliche Sportstätten. Wobei "Sichtweite" laut Bundesgesetz nicht mehr gegeben ist, wenn der Abstand zum Eingangsbereich der Einrichtungen mehr als hundert Meter beträgt. Wer etwas mehr als die erlaubte Menge Cannabis besitzt, muss im Freistaat mit einem Bußgeld zwischen 500 und 1000 Euro rechnen. 

    Diese Bußgelder drohen Konsumenten und Anbauvereinigungen

    Teuer wird es nach Auskunft der Behörden auch für Verstöße im Zusammenhang mit den künftigen Cannabis-Anbauvereinigungen: Für das unerlaubte Werben oder Sponsoring, für eine unzureichend gesicherte Lagerung von Cannabis und weitere Verstöße drohen Bußgelder von mehreren Hundert Euro. Für einige Verstöße sind Bußgelder von bis zu 30.000 Euro möglich, etwa für den unerlaubten Versand oder die Lieferung von Stecklingen. (mit dpa)

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