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Cannabis
12:16 Uhr

Social Clubs gehen an den Start

Bayern will die Cannabis-Anbauvereine stärker kontrollieren als andere Bundesländer dies planen.
Foto: Monika Skolimowska, dpa (Archivbild)

Die Anbauvereine können nun Anträge auf eine Produktionsgenehmigung von Cannabis für den Eigenbedarf stellen. In Bayern sollen sie besonders hart geprüft werden.

Ein Eckpfeiler der neuen Cannabis-Politik der Bundesregierung sind die Cannabis-Anbauvereine, auch als "Cannabis Social Clubs" bezeichnet. Seit dem 1. Juli haben nun sie die offizielle Erlaubnis, ihre Tätigkeit aufzunehmen.

In den Anbauvereinigungen können bis zu 500 Mitglieder Cannabis nicht-kommerziell anbauen und untereinander zum Eigenkonsum abgeben. Organisiert sein müssen sie als eingetragene Vereine oder Genossenschaften - als Stiftung oder Unternehmen geht es nicht.

Zum Zweck gehört es dem Cannabis-Gesetz zufolge auch, Cannabis-Samen und Stecklinge weitergeben zu können und über Suchtvorbeugung zu informieren. Durch die Abgabe durch die Vereine soll sichergestellt sein, dass die Substanzen nicht verunreinigt sind und der Jugend- und Gesundheitsschutz gewährleistet sind. Zudem soll so der Schwarzmarkt eingedämmt werden.

Cannabis Social Clubs dürfen nun Lizenzen beantragen

Loslegen können Anbauvereine nun damit, eine amtliche Erlaubnis zu beantragen. Angeben müssen sie unter anderem die Mitgliederzahl, Standort und Größe der Anbauflächen, voraussichtliche Cannabis-Jahresmengen, Sicherungsmaßnahmen und ein Gesundheits- und Jugendschutzkonzept. Die Erlaubnis gilt dann befristet für sieben Jahre, nach fünf Jahren kann sie verlängert werden. Zu rechnen ist bei den Anträgen mit drei Monaten Bearbeitungszeit, wie es aus mehreren Ländern hieß.

Video: AFP

Der Freistaat hat für das Genehmigungsverfahren eine gesonderte Zentralstelle am Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit geschaffen. Diese soll nach Willen der Landesregierung ganz genau hinschauen.

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Bayern kontrolliert Cannabis-Clubs vierteljährlich

Die Kontrollen der Social Clubs sollen in Bayern vierteljährlich erfolgen. Das ist häufiger als es das vom Bund verabschiedete Gesetz vorsieht. Im Gesetzestext heißt es: "Die regelmäßigen Kontrollen vor Ort und die Probenahmen sollen bei jeder Anbauvereinigung einmal jährlich und darüber hinaus anlassbezogen stattfinden."

Wie von unserer Redaktion berichtet, haben zunächst sieben Stellen am Montag ihre Arbeit bei der Abwicklung der Prüfverfahren aufgenommen. Bis zum Jahr 2025 sollen sich insgesamt 20 Stellen um die Durchführung der Kontrollen und die Genehmigungen kümmern. Nach Recherchen des BR lässt sich der Freistaat dies sechs Millionen Euro innerhalb der ersten eineinhalb Jahre kosten.

CSU will die Zahl der Anbauvereine stark begrenzen

Die Cannabis-Anbauvereine müssen einige Auflagen erfüllen. So gibt es etwa Bestimmungen über das Mindestalter, dass Interessierte beim Eintritt in einen Social Club erreicht haben müssen. Mitglieder eines Vereins können zudem keine weitere Mitgliedschaft in einem anderen Verein beantragen.

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In Bayern soll außerdem ein bestimmter Schlüssel gelten, wie viele Clubs es pro Einwohner in den Landkreisen und kreisfreien Städten geben darf. Für den Raum Augsburg listet der CSC Dachverband Deutschland derzeit nur einen Anbauverein.

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