Nachdem Bayern als erstes Bundesland einen eigenen Cannabis-Bußgeldkatalog vorgelegt hat, ist die Landesregierung nun noch einen Schritt weitergegangen, was die strenge Auslegung des neuen Cannabis-Gesetzes angeht: Kiffen ist künftig in Biergärten und auf Volksfesten verboten. Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU) gab das am Dienstag nach der Kabinettssitzung in München bekannt. Schon vergangene Woche hatte die Landesregierung die Pläne angekündigt.
Von dem Verbot sind auch Parks wie der Englische Garten in München sowie das Oktoberfest betroffen. Der Cannabis-Konsum ist künftig ausdrücklich auch in Raucherbereichen untersagt. Dazu zähle nicht nur das Rauchen, sondern auch das Erhitzen und Verdampfen von anderen Cannabis-Produkten, erklärte Ministerin Gerlach. Kommunen sollen desweiteren die Möglichkeit erhalten, Cannabis-Konsum zusätzlich in bestimmten Bereichen zu verbieten. Dazu zählen zum Beispiel Freibäder, Freizeitparks oder Sehenswürdigkeiten.
Bayern: Cannabis-Verbot auf Volksfesten und in Biergärten
Gerlach erklärte: "Unser Ziel ist es, den Cannabis-Konsum in der Öffentlichkeit zu begrenzen. Das ist wichtig für den Gesundheitsschutz - und ganz besonders für den Kinder- und Jugendschutz." Mit dem Zusatzverbot sollen in Bayern Regeln geschaffen werden, die für Veranstalter und die Polizei nachvollziehbar und umsetzbar seien.
Schausteller und Volksfestbetreiber hatten sich über eine Regellücke beschwert: Der Cannabis-Konsum ist in der Nähe von Kinder und Jugendlichen verboten, was einem indirekten Verbot auf Volksfesten gleichkam. Eine explizite Regelung gab es bisher jedoch nicht.
In Bayern war der Widerstand gegen das neue Cannabis-Gesetz groß. Letztendlich konnte die Landesregierung es jedoch nicht verhindern. Man wolle nun "klare Verhältnisse trotz eines völlig vermurksten Gesetzes des Bundesgesundheitsministers" schaffen, sagte Gerlach.
Das Gesetz ist am 1. April 2024 in Kraft getreten. (mit dpa)