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Asyl-Antrag im Bundestag: So haben die bayerischen Abgeordneten abgestimmt

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Migrations-Anträge im Bundestag: So haben die bayerischen Abgeordneten abgestimmt

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    Abgeordnete des Bundestages stimmen namentlich über Anträge der Unionsfraktion zur Verschärfung der Migrationspolitik und zur inneren Sicherheit ab.
    Abgeordnete des Bundestages stimmen namentlich über Anträge der Unionsfraktion zur Verschärfung der Migrationspolitik und zur inneren Sicherheit ab. Foto: Michael Kappeler, dpa

    Die AfD als Mehrheitsbeschaffer: Was Friedrich Merz für seine Union eigentlich ausgeschlossen hatte, ist am Mittwoch Realität geworden. Der Antrag der CDU/CSU-Fraktion zum sogenannten Fünf-Punkte-Plan für ein schärferes Migrationsrecht, wurde im Bundestag angenommen, weil ihm auch die Abgeordneten der rechten Partei zustimmten. Insgesamt erhielt der Antrag 348 Ja-Stimmen und nur 344-Nein-Stimmen, während sich zehn Abgeordnete enthielten und 31 nicht abstimmten.

    Die Bundestagsabgeordneten sind frei in ihrer Entscheidung, stimmen aber meist mit der Fraktion

    Wir betrachten das Abstimmverhalten der bayerischen Bundestagsabgeordneten etwas genauer. Grundsätzlich können Abgeordnete nach ihren eigenen Überzeugungen frei entscheiden, ob sie einem Antrag zustimmen, ihn ablehnen, sich enthalten oder gar keine Stimme abgeben. In der Regel stimmen die meisten Abgeordneten aber gemeinsam mit ihrer Fraktion ab. Das war auch am Mittwoch bei den allermeisten bayerischen Abgeordneten der Fall.

    So haben alle 43 CSU-Abgeordneten dem Antrag ihrer Fraktion zugestimmt. SPD und Grüne haben geschlossen dagegen gestimmt, ein Abgeordneter der Fraktion hat jeweils keine Stimme abgegeben. Zwölf der 14 FDP-Abgeordneten aus Bayern haben dem Antrag zugestimmt – es gab eine Enthaltung und eine fehlende Stimmabgabe. Zwei der drei Linken-Abgeordneten stimmen mit Nein, der Dritte gab keine Stimme ab. Bayerns einziger BSW-Abgeordneter enthielt sich, der einzige Fraktionslose – der bis zu seinem Parteiaustritt 2021 der AfD-Fraktion angehörte – stimmte zu. Alle elf bayerischen AfD-Abgeordneten stimmten für den Antrag der Union.

    Die Abstimmung ist eher symbolisch, denn praktische Folgen hat das Votum erst einmal nicht: Es handelt sich um einen sogenannten Entschließungsantrag – quasi ein Appell an die ja ohnehin scheidende Bundesregierung, zu handeln. Das gilt auch für den zweiten Antrag, über den am Mittwoch abgestimmt wurde – der aber keine Mehrheit bekam. Hier handelte es sich um 27 Vorschläge zum Thema Innere Sicherheit. Im gesamten Bundestag erhielt er 190 Ja- und 508 Nein-Stimmen. Drei Abgeordnete enthielten sich, 32 gaben keine Stimme ab. Auch unter den bayerischen Abgeordneten fand der Antrag keine Mehrheit. 43 Ja-Stimmen standen 68 Nein-Stimmen gegenüber, es gab eine Enthaltung und drei nicht abgegeben Stimmen.

    Der zweite Asylantrag der Union wurde abgelehnt, weil FDP und AfD dagegen stimmten

    Die 43 CSU-Abgeordneten waren wieder geschlossen für den Antrag ihrer Fraktion, doch die bayerischen FDP- und AfD-Abgeordneten stimmten, anders als beim ersten Antrag, mit Nein. SPD, Grüne und Linke verhielten sich genauso wie bei der Abstimmung zum Fünf-Punkte-Plan und waren geschlossen dagegen, jeweils mit einer fehlenden Stimme.

    Am Freitag steht eine weitere Abstimmung im Bundestag an, bei der sich die Situation vom Mittwoch wiederholen könnte. Dann soll über das sogenannte „Zustrombegrenzungsgesetz“ entschieden werden. Grüne und SPD wollen dagegen stimmen, die AfD wohl erneut zustimmen. So soll unter anderem der Familiennachzug für sogenannte subsidiär Schutzbedürftige eingestellt werden, außerdem könnten Ausreisepflichtige leichter in Gewahrsam genommen werden. Hier handelt es sich um ein Gesetz – anders als die Entschließungsanträge könnte es also direkte Folgen haben. Dafür müsste letztendlich auch der Bundesrat zustimmen, danach sieht es allerdings aktuell nicht aus.

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