Die Bundespolizei habe eine Allgemeinverfügung zwischen dem 15. Juni und dem 15. Juli erlassen, mit der das Mitführen von gefährlichen Werkzeugen, Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Messern aller Art verboten wird, hieß es in einer Mitteilung in der Nacht auf Samstag. Einsatzkräfte der
(dpa)