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Bundespolizei: Mehr als 34.000 unerlaubte Einreisen nach Bayern

Bundespolizei

Mehr als 34.000 unerlaubte Einreisen nach Bayern

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    Ein Beamter der Bundespolizei stoppt bei der Kontrolle des Einreiseverkehrs ein Auto.
    Ein Beamter der Bundespolizei stoppt bei der Kontrolle des Einreiseverkehrs ein Auto. Foto: Daniel Karmann, dpa (Archivbild)

    Die Bundespolizei hat in Bayern im vergangenen Jahr deutlich mehr unerlaubte Einreisen gemeldet als im Jahr zuvor. Insgesamt hätten die Beamten mehr als 34.000 Fälle gemeldet, ein Plus von fast 5000 im Vergleich zum Jahr 2022, teilte die

    Zum Jahresende gab es den Zahlen der Bundespolizei zufolge aber Hinweise auf eine Trendwende. So war die Zahl der unerlaubten Einreisen nach Bayern im November 2023 mit 1751 um gut die Hälfte niedriger als im Vorjahresmonat. Im Dezember 2023 wurden mit rund 2300 Einreisen ohne Erlaubnis etwa 200 Fälle weniger registriert als im Dezember 2022. In den übrigen Monaten hatten die Zahlen des vergangenen Jahres dagegen meist höher gelegen als im entsprechenden Monat des Vorjahres.

    Ein Sprecher der Bundespolizei sagte, der Rückgang am Jahresende sei "ein Zeichen für die Wirksamkeit der vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen an der deutsch-tschechischen Grenze". Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hatte die Mitte Oktober 2023 angeordneten stationären Kontrollen im Dezember mindestens bis zum 15. März 2024 verlängert. An der Grenze zu Österreich waren solche Kontrollen schon seit dem Jahr 2015 möglich.

    Es gebe nach Einschätzung der Bundespolizei aber noch weitere Ursachen für den Rückgang, sagte der Sprecher. Zum Beispiel hätten Maßnahmen der serbischen Sicherheitsbehörden an der dortigen Grenze zu Ungarn zu einem erheblichen Rückgang unerlaubter Einreisen dort geführt. Das wirke sich auch auf die irreguläre Migration nach Deutschland aus.

    Als irregulär eingereiste Migranten zählen alle Menschen, die ohne entsprechende Erlaubnis wie Ausweisdokumente, Visum oder Aufenthaltstitel nach Deutschland kommen. Die unerlaubte Einreise kann Geld- oder Haftstrafen nach sich ziehen. Bei erfolgreichen Asylanträgen werden solche Strafverfahren nach Angaben des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge aber grundsätzlich eingestellt.

    (dpa)

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