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Brand in Asylbewerberheim: Freispruch im Beihilfe-Prozess um tödlichen Brandanschlag

Brand in Asylbewerberheim

Freispruch im Beihilfe-Prozess um tödlichen Brandanschlag

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    Ein Deutscher ist vor dem dem Oberlandesgericht Koblenz wegen Beihilfe zum Mord und Beihilfe zum Mordversuch freigesprochen worden. Archiv-Foto
    Ein Deutscher ist vor dem dem Oberlandesgericht Koblenz wegen Beihilfe zum Mord und Beihilfe zum Mordversuch freigesprochen worden. Archiv-Foto Foto: Thomas Frey/dpa

    Im Beihilfe-Prozess um einen tödlichen Brandanschlag auf ein Asylbewerberheim im saarländischen Saarlouis ist der Angeklagte freigesprochen worden. Eine psychische Beihilfe des Angeklagten zu dem Brandanschlag vor 33 Jahren habe sich in der Beweisaufnahme nicht bestätigt, sagte der Vorsitzende Richter Konrad Leitges bei der Urteilsverkündung in Koblenz.

    Die Verteidigung des 55-jährigen Deutschen hatte zuvor Freispruch gefordert, die Bundesanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von sechseinhalb Jahren.

    Bei dem Brand 1991 starb der damals 27 Jahre alte Asylbewerber Samuel Yeboah aus dem westafrikanischen Ghana. Der Täter wurde im vergangenen Oktober unter anderem wegen Mordes verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Er soll laut Bundesanwaltschaft von den Worten des nun Angeklagten bestärkt worden sein und das Feuer in dem Asylbewerberheim in Saarlouis gelegt haben. Der 55-Jährige war unter anderem wegen Beihilfe zum Mord angeklagt worden.

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