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Booster-Impfung in Bayern: Wer wann als geboostert gilt - Regeln und Booster-Status

Corona-Regeln

Impfungen und Infektion: Wer in Bayern als geboostert gilt

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    Wer geboostert ist, muss auch bei 2G plus keinen Test vorlegen. Doch wann gilt man eigentlich als geboostert?
    Wer geboostert ist, muss auch bei 2G plus keinen Test vorlegen. Doch wann gilt man eigentlich als geboostert? Foto: Stefan Puchner, dpa

    Wo die 2G-Plus-Regel gilt, müssen auch Geimpfte einen Testnachweis vorzeigen. Es sei denn, sie haben bereits eine Auffrischungsimpfung erhalten - denn für Geboosterte entfällt die Testpflicht.

    Doch wer gilt eigentlich als geboostert? Wer drei Impfungen erhalten hat, klar. Aber wie verhält es sich, wenn zur Impfung eine Infektion kommt?

    Auch mit zwei Impfungen und einer Corona-Infektion gilt man in Bayern als geboostert

    Bayern hat diese Regeln jetzt konkretisiert. Seit dem 12. Januar gilt man laut Gesundheitsministerium auch dann als geboostert, wenn man nach der Grundimmunisierung eine Infektion durchgemacht hat.

    Booster-Impfung in Bayern: Die Regeln

    • Drei Impfungen: Wer nach seiner Grundimmunisierung durch zwei Impfungen eine Auffrischungsimpfung erhalten hat, gilt als geboostert. Auch hier gibt es aber eine Änderung: Bisher galt man erst zwei Wochen nach der Auffrischungsimpfung als geboostert, jetzt direkt nachdem man die Spritze erhalten hat.
    • Geimpft, geimpft, genesen: Eine Durchbruchsinfektion ersetzt die Auffrischungsimpfung. Wer sich also trotz einer doppelten Impfung infiziert hat, gilt mit einem Genesenennachweis zusätzlich zur Impfung ebenfalls als geboostert.
    • Genesen, geimpft, geimpft: Wer sich bereits vor der ersten Impfung nachweislich infiziert hat, für den gilt die Grundimmunisierung bereits nach einer Impfung als abgeschlossen. Eine weitere Impfung nach mindestens drei Monaten ist dann die Auffrischungsimpfung. Wer einen Genesenennachweis hat und danach zwei Mal geimpft wurde, gilt demnach auch als geboostert.
    • Geimpft, genesen, geimpft: Wer sich ab vier Wochen nach seiner Erstimpfung mit Corona infiziert, bei dem gilt die Grundimmunisierung ebenfalls mit nur einer Impfung als abgeschlossen, teilt das Gesundheitsministerium auf Nachfrage mit. Das heißt, dass auch in diesem Fall eine drei Monate später gegebene Impfung als Booster gilt.
    • Sonderregelung für Johnson & Johnson: Für Menschen, die mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson geimpft wurden, gilt eine Sonderregel. Zwar galt die Grundimmunisierung eigentlich schon mit einer einzigen Dosis als abgeschlossen, um als geboostert zu gelten sind aber zwei weitere Impfungen nötig. Und zwar von einem der mRNA-Impfstoffe (Moderna oder Biontech). Empfohlen werden diese vier Wochen nach der ersten Impfung und dann frühestens drei Monate später.(jako)
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