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Biergärten in Bayern öffnen: Wann ist ein Corona-Test nötig?

Corona-Pandemie

Öffnung der Biergärten: Wann brauche ich einen Corona-Test?

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    In bayerischen Regionen mit niedriger Inzidenz darf die Außengastronomie seit diesem Montag wieder öffnen. Die Gäste müssen sich dabei allerdings an einige Corona-Regeln halten.
    In bayerischen Regionen mit niedriger Inzidenz darf die Außengastronomie seit diesem Montag wieder öffnen. Die Gäste müssen sich dabei allerdings an einige Corona-Regeln halten. Foto: Tom Weller, dpa

    Den stressigen Alltag mit einem kühlen Getränk im Biergarten ausklingen lassen – in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz unter 100 ist dies ab heute wieder möglich: Biergärten dürfen wieder bis 22 Uhr öffnen, wenn auch unter strengen Corona-Auflagen. Was die Gäste bei einem Biergartenbesuch wissen müssen.

    Wer darf wo und wann öffnen?

    Neben Biergärten dürfen in Bayern ab diesem Montag auch Cafés und Gastwirtschaften mit Außengastronomie öffnen – bei einer „stabilen“ Sieben-Tage-Inzidenz. Konkret bedeutet das: Die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb einer Woche muss sieben Tage lang unter 100 liegen, am achten Tag darf dann geöffnet werden. Vergangene Woche war noch von fünf Tagen die Rede gewesen, am Wochenende schärfte das Gesundheitsministerium nach. Am Sonntag lagen 38 Landkreise und kreisfreie Städte im Freistaat unter einer Inzidenz von 100. Für 13 Kreise und Städte – darunter die Kreise Landsberg am Lech und Lindau – hat das Gesundheitsministerium Genehmigungen erteilt, um ab Montag die Außengastronomie zu öffnen. In Neuburg an der Donau ist es am Dienstag soweit, in der Landeshauptstadt München dürfen die Biergärten ab Mittwoch öffnen.

    Müssen sich Gäste vor dem Besuch im Biergarten anmelden?

    Laut der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung müssen Gäste vorab einen Termin buchen. Dies kann auch vor Ort geschehen, teilt der Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) mit. Vor dem Eintritt müssen sich alle Gäste registrieren. Mehrere Systeme sind hierfür freigegeben. Viele Biergärten nutzen die Luca-App oder registrieren die Besucher schriftlich. Es werden alle Kontaktdaten aufgenommen, um eine mögliche Infektionskette zu verfolgen.

    Dürfen sich die Gäste selbst einen Tisch suchen, an dem sie sitzen?

    Selbst in großen Biergärten müssen die Gäste vom Personal an ihren Tischen platziert werden. Das soll verhindern, dass Besucher lange herumlaufen, um sich einen Platz zu suchen.

    Müssen Masken getragen werden?

    Das Personal der Außengastronomie muss grundsätzlich eine Maske tragen, Besucher können diese abnehmen, sobald sie am Tisch sitzen. Für Kinder unter sechs Jahren gilt die Maskenpflicht nicht.

    Wer darf im Biergarten mit wem an einem Tisch sitzen?

    Problemlos dürfen die Mitglieder eines Haushaltes zusammen an einem Tisch sitzen. Wenn Personen aus mehreren Hausständen zusammensitzen, müssen sie einen negativen Corona-Test vorweisen. Laut Dehoga dürfen sich – in Regionen mit Inzidenzen zwischen 50 und 100 – aber maximal zwei Haushalte und höchstens fünf Personen an einen Tisch setzen. Für vollständig Geimpfte oder Genesene gelten diese Regeln nicht. Sie dürfen am Tisch sitzen, mit wem sie wollen. Gleiches gilt für Kinder unter sechs Jahren – sie sind generell von der Testpflicht befreit.

    Wer kontrolliert, ob die Gäste aus einem oder mehreren Hausständen kommen?

    Der Hotel- und Gaststättenverband weist darauf hin, dass eine „Kontrolle seitens des Wirtes nicht nötig/ möglich“ ist. Der Gast müsse auf die geltenden Regeln hingewiesen werden, der Wirt könne für Fehlverhalten oder falsche Angaben nicht haftbar gemacht werden.

    Reicht ein negativer Selbsttest, um sich mit Personen aus einem anderen Haushalt zusammensetzen zu dürfen?

    Ja, wenn der Test vor Ort und unter Aufsicht des Gaststättenbetreibers oder einer vom Betreiber beauftragten Person durchgeführt wurde. Generell gilt: Selbsttest und Antigen-Schnelltests dürfen nicht älter als 24 Stunden sein, ein PCR-Test nicht älter als 48 Stunden.

    Was passiert, wenn der Selbsttest positiv ist?

    Zeigt ein Selbsttest ein positives Ergebnis an, darf die Person die Gaststätte nicht betreten. Der Betroffene sollte sich sofort absondern, alle Kontakte so weit wie möglich vermeiden und über den Hausarzt oder das Gesundheitsamt einen Termin zum PCR-Test vereinbaren.

    Wie groß muss der Abstand zum Tischnachbarn sein?

    Grundsätzlich gilt ein Mindestabstand von eineinhalb Metern zu Personen, die nicht dem eigenen Haushalt angehören, die Tische müssen entsprechend weit auseinanderstehen. Auch beim Kommen, Aufstehen und Gehen soll der Mindestabstand eingehalten werden.

    Darf Alkohol ausgeschenkt werden?

    Diesbezüglich gibt es keine Einschränkungen für Wirte: Dem Feierabendbier steht nichts im Wege.

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