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Bier
11.11.2022

Streit ums Münchner Schützenlisl: Wer hat die Rechte an der Pöttmesser Kellnerin?

Das Gemälde "Schützenlisl“ von Friedrich August von Kaulbach.

In München streiten sich ein Wiesnwirt und eine Brauerei um die Rechte am berühmten Bildnis einer jungen Kellnerin aus Pöttmes. Nun scheint sich eine Lösung anzubahnen.

Als die Kellnerin Coletta Möritz im Jahr 1878 für einen Münchner Maler Modell stand, ahnte die damals 18-Jährige vermutlich nicht, dass sich mehr als 140 Jahre später Bayerns Gerichte mit ihr beschäftigen würden. Die in Pöttmes geborene Frau posierte also vor Friedrich August von Kaulbach, der schließlich ein Ölgemälde von ihr anfertigte: Sie, fröhlich blickend und mit mehreren Bierkrügen in den Händen auf einem rollenden Bierfass balancierend. Ein Bild, das Furore machen sollte.

Zum einen, weil es für die damalige Zeit fast schon aufreizend war und so – knapp fünfeinhalb Meter hoch und am Gasthaus „Schützenlisl“ angebracht – beim Deutschen Bundesschießen 1881 große Aufmerksamkeit erweckte. Zum anderen, weil das Motiv der „Schützenlisl“ im Lauf der Jahrzehnte auf Postkarten, Bierkrüge und Werbemittel aller Art gedruckt wurde und Coletta Möritz quasi zur Werbe-Ikone machte.

Münchner Kindl Brauerei klagt gegen Oktoberfest-Wirt

Nun in die Gegenwart: Vor dem Oberlandesgericht in München streiten sich derzeit die „Münchner Kindl Brauerei“ und Oktoberfestzeltwirt Lorenz Stiftl. Beide erheben Anspruch auf die „Schützenlisl“. Stiftl hatte sich Bild und Name 2015 beim Deutschen Patent- und Markenamt eintragen lassen für Dienstleistungen im Bereich der Gastronomie – die Marke dann aber jahrelang nicht genutzt.

Die Brauerei – in deren Gaststätte Coletta Möritz einst arbeitete – hatte sich die Marke 2016 eintragen lassen, um das Bild des Biermadls für ihr Bier zu verwenden.

Die „Schützenlisl“ auf Bierkrügen der Brauerei Münchner Kindl.
Foto: Uwe Lein, dpa

In erster Instanz hatte das Landgericht München I der Klage der Brauerei stattgegeben, die eine Löschung der Markenrechte Stiftls gefordert hatte. Der Wiesnwirt ging in Berufung – und darf nun hoffen, weiterhin mit der „Schützenlisl“ auf dem Oktoberfest präsent zu sein: Das Oberlandesgericht ließ am Donnerstag durchblicken, keine rechtlichen Bedenken gegen ein „Schützenlisl“-Festzelt zu haben und regte an, die Streithansel mögen sich doch bitte einigen, ehe am 15. Dezember ein Urteil verkündet wird.

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Lösung im Schützenlisl-Streit ist in Sicht

Die Brauerei machte den Vorschlag, Stiftl die Benutzung des Namens „Schützenlisl“ zu überlassen. Dafür würde die Brauerei auf ihrem Bier mit dem Bildnis der schönen Coletta Möritz werben. Ein Vorschlag, den beide Parteien nun überdenken wollen. „Womit wir nicht leben könnten, wäre, wenn jemand mit unserem Logo ein anderes Bier verkauft“, sagte Münchner-Kindl-Mitinhaber Dietrich Sailer. Derzeit baut der Traunsteiner in München eine Brauerei für das Bier auf, 2024 soll alles fertig sein.

Stiftl zeigte sich nach der Verhandlung auf- geschlossen: „Leben und leben lassen, das ist unsere bayerische Tradition und das aufrichtige Mitanand ist in der heutigen Welt noch mehr gefragt als je. Deswegen versuchen wir sehr gerne zu einem Konsens zu kommen.“

Was Coletta Möritz wohl davon gehalten hätte, dass ihr Bild von damals noch heute die Gemüter erhitzt? Man weiß es nicht. Eines ist jedoch überliefert. „Das Bild hat der Tant’ schon gefallen, sie hat oft davon gesprochen. Da war’s stolz drauf“, sagte ihre Großnichte Ottilie Rigl einmal. (mit dpa)

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