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Bayreuth: Lehrerin will Corona-Infektion als Dienstunfall anerkennen lassen

Bayreuth

Lehrerin will Corona-Infektion als Dienstunfall anerkennen lassen

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    Stecken Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer im beruflichen Umfeld mit dem Coronavirus an, kann das als Berufserkrankung oder Arbeitsunfall gelten.
    Stecken Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer im beruflichen Umfeld mit dem Coronavirus an, kann das als Berufserkrankung oder Arbeitsunfall gelten. Foto: Christin Klose, dpa-tmn (Archivbild)

    Ist die Corona-Infektion einer Lehrerin ein Dienstunfall? Mit dieser Frage wollte sich am Dienstag das Verwaltungsgericht in Bayreuth beschäftigen. Eine Lehrerin einer Grundschule im Landkreis Hof hat gegen den Freistaat Bayern geklagt. Sie will ihre Covid-19-Erkrankung als

    Den Angaben des Gerichts zufolge war die Lehrerin im Januar 2021 in der Notbetreuung an der Schule eingesetzt. Offiziell waren die Schulen in dieser Zeit geschlossen. Am 1. Februar war sie positiv auf eine Infektion getestet worden. Die Lehrerin macht den Angaben nach geltend, dass es in der Gruppe, die sie betreut hat, zwar keine Fälle gegeben hatte, aber sie habe Pausenaufsicht bei mehreren, später positiv getesteten Kindern gehabt. Zudem sei sie in Kontakt mit einer positiv getesteten Kollegin gestanden. 

    In der Schule habe es in dem Zeitraum ein massives Ausbruchsgeschehen gegeben. Privat, argumentierte die Lehrerin weiter, habe sie keine Risikokontakte gehabt. Die Infektion müsse sie sich während des Dienstes an der Schule geholt haben.

    Freistaat Bayern sieht in Corona-Infektion keine Berufskrankheit

    Am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München werden nach Angaben eines Sprechers inzwischen zwei Verfahren mit ähnlicher Thematik bearbeitet: Ein Lehrer aus Unterfranken und ein Polizist aus Augsburg wollen eine Corona-Infektion als Berufskrankheit anerkennen lassen. Die Verwaltungsgerichte Würzburg und

    Der Freistaat Bayern sei jedoch in beiden Berufungsverfahren der Auffassung, die Klagen hätten abgewiesen werden müssen, weil die Annahme einer Berufskrankheit unzutreffend sei, heißt es beim Verwaltungsgerichtshof. Eine Entscheidung in beiden Fällen wird Ende des Jahres erwartet. (dpa/lby)

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