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Oberfranken: Polizei erwischt 14-jährigen Dealer

Oberfranken

Polizei erwischt 14-jährigen Dealer

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    Im oberfränkischen Landkreis Lichtenfels hat die Polizei einen 14-jährigen Dealer erwischt.
    Im oberfränkischen Landkreis Lichtenfels hat die Polizei einen 14-jährigen Dealer erwischt. Foto: Jan-Luc Treumann (Symbol)

    In Oberfranken hat die Polizei einen 14 Jahre alten Dealer erwischt. Der Bursche soll den Angaben zufolge etliche Jugendliche im Landkreis Lichtenfels mit Drogen versorgt haben. "Das ist schon tragisch, wenn man sich das Alter anschaut", sagte ein Polizeisprecher am Donnerstag. Nach ersten Erkenntnissen handelte der Teenager vor allem mit Marihuana.

    Aufgeflogen war der 14-Jährige am Mittwoch: Die Eltern eines 17-Jährigen aus dem Ort Michelau hatten ihren Sohn zur Polizei nach Lichtenfels gebracht. "Sie wussten sich wegen seines Drogenkonsums nicht mehr anders zu helfen", teilte der Sprecher mit. Auf der Wache verriet der 17-Jährige den Namen seines Dealers. Wie viele Kunden der 14-Jährige hatte, sollen die Ermittlungen klären. (dpa/lby)

    Das sollten Sie über Cannabis wissen

    Ausgangsquelle für Haschisch und Marihuana ist die Hanfpflanze "Cannabis sativa". Besonders stark konzentriert ist der Wirkstoff THC im Harz der Blüte, das als Haschisch konsumiert wird.

    Marihuana ist eine Mischung aus getrockneten Blättern, Blüten und Zweigen.

    "Hasch" wird geraucht, als Tee aufgebrüht oder in Nahrungsmitteln verarbeitet - gerne in Plätzchen.

    Häufiger starker Konsum kann nach Angaben der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen zur psychischen Abhängigkeit führen.

    Cannabis-Produkte werden seit Jahrhunderten zur Behandlung von Schmerzen eingesetzt - manche Patienten dürfen Cannabis inzwischen legal verwenden.

    Cannabis gehört nach dem deutschen Betäubungsmittelgesetz zu den illegalen Suchtmitteln. Besitz, Anbau und der Handel sind verboten.

    Das Betäubungsmittelgesetz sieht Geldstrafen oder bis zu fünf Jahre Haft vor.

    Beim Umgang mit "nicht geringen Mengen" - bei Haschisch und Marihuana 500 Konsumeinheiten liegt die Höchststrafe bei 15 Jahren.

    Für "Gelegenheitskiffer" kennt das Gesetz die Untergrenze der "geringen Menge" zum Eigenverbrauch. Die Staatsanwaltschaft kann dann von einer Strafverfolgung absehen.

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