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Bayerns skurriles Gesetz: So will man Cannabis eindämmen

Glosse

Bayerns Anti-Cannabisgesetz: Ein Gesetz wie ein Joint

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    Im Visier der Gesetzgeber in Bayern: der Joint
    Im Visier der Gesetzgeber in Bayern: der Joint Foto: Philipp von Ditfurth, dpa

    Weil bei all den erregten Debatten über die Freigabe von Cannabis der nüchterne Blick zuletzt ein wenig verloren schien, zunächst eine sachliche Feststellung: Das Cannabisfolgenbegrenzungsgesetz der Staatsregierung ist ein Ding der Unmöglichkeit, weil sich so eine Marihuana-Pflanze relativ wenig um Gesetze schert. Sie wächst, gedeiht und produziert ihr berauschendes THC und das tut dann seine Wirkung. Da helfen Vorschriften herzlich wenig.

    Jenseits der Wortklauberei: Gemeint ist eigentlich ein Gesetz zur Eindämmung der Folgen der Teillegalisierung von Cannabis - und zwar in erster Line für den erheblich großen, nicht kiffenden Teil der Menschheit. Das kann natürlich niemand aussprechen nach der dritten Maß, weshalb im Sinne der allgemeinen Verständlichkeit das Cannabisfolgenbegrenzungsgesetz geschaffen wurde, das unter anderem zum Einsatz kommt, wenn künftig einer im Biergarten seinen Joint anzündet. Verständlichkeit ist schließlich wichtig bei einem Gesetz, damit es es die Menschen befolgen können. Wird beim Cannabisfolgenbegrenzungsgesetz ganz sicher der Fall sein - spätestens wenn es ergänzt, verbessert und fortgeschrieben wird. So was passiert einem Gesetz nämlich oft: Es wächst, gedeiht und produziert - ja was?

    Manchmal die Illusion, für etwas gut zu sein. Soll bei einem Joint auch so sein.

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    1 Kommentar
    Roland Kurschat

    Chapeau, sehr gut geschrieben. Die Staatsregierung macht hier viel Rauch um nichts.

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