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Bayern: Streit um Erbschaftssteuer: Verzögert, vererbt, vermurkst

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Streit um Erbschaftssteuer: Verzögert, vererbt, vermurkst

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    Zum 1. Januar 2023 soll die Erbschaftssteuer für Immobilien bundesweit drastisch erhöht werden.
    Zum 1. Januar 2023 soll die Erbschaftssteuer für Immobilien bundesweit drastisch erhöht werden. Foto: Jens Büttner, dpa (Symbolbild)

    Die Nachricht aus Berlin traf viele Haus- und Wohnungseigentümer in diesem Herbst völlig unvorbereitet. „Klammheimlich“, wie CSU-Chef und Ministerpräsident Markus Söder es nannte, soll die Erbschaftssteuer für Immobilien drastisch erhöht werden – und zwar schon zum 1. Januar 2023. Einen Schuldigen hatte die CSU schnell gefunden: Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP). Doch ganz so einfach ist es offenbar nicht, wie die kuriose Vorgeschichte des aktuellen Streits um die Erbschaftssteuer zeigt.

    Gerecht ist eine Steuer dann, wenn sie für alle gleich ist. Nach diesem Grundsatz entschied das Bundesverfassungsgericht bereits im Jahr 2006, dass Immobilienbesitz im Falle einer Erbschaft oder Schenkung seinem tatsächlichen Wert nach – also analog zu Bar- oder Aktienvermögen – zu besteuern ist. Doch Gerechtigkeit braucht offenbar viel Zeit. Erst jetzt, 16 Jahre später, soll die Entscheidung in der Praxis wirksam werden.

    Warum die Reform der Erbschaftssteuer solange dauert

    Wer in Berlin oder München die Frage stellt, warum das so lange gedauert hat, erntet Schulterzucken. Bei der FDP vermutet man, dass sich CDU und CSU, als sie noch in Berlin regierten, einfach keinen Ärger bei den Wählerinnen und Wählern einhandeln wollten und die Umsetzung deshalb auf die lange Bank schoben. Eine andere Version lautet, dass Bayern vielmehr seit Jahren – allerdings vergeblich – darauf drängte, für echte Gerechtigkeit bei der Erbschaftssteuer zu sorgen.

    Tatsächlich trifft die Erbschaftssteuer Immobilienbesitzer in bestimmten Regionen in Bayern schon lange mit besonderer Härte. Vor allem in Großstädten und begehrten Regionen im Voralpenland stieg der Marktwert von Häusern und Wohnungen weit überproportional. Die Folge: Die Freibeträge für Kinder, die selbst nicht in der geerbten Immobilie wohnen, reichten in vielen Fällen nicht mehr aus, um ein Haus oder eine Stadtwohnung steuerfrei vererben zu können. In Einzelfällen war die Steuerlast angeblich so hoch, dass die Immobilie verkauft werden musste.

    Mit ihrer Forderung aber, die Erbschaftssteuer regional zu staffeln und es den Ländern zu überlassen, die Höhe der Freibeträge selbst zu regeln, konnte sich die Staatsregierung nie durchsetzen. Es scheiterte, wie Bayerns Finanzminister Albert Füracker (CSU) sagt, stets am Widerstand rot-grün regierter Länder. 

    Immobilien werden neu bewertet

    Nun soll es für die Erben noch teurer werden. Verantwortlich dafür aber ist nicht allein Bundesfinanzminister Lindner. Der Grundstein für die jetzt drohenden Steuererhöhungen nämlich wurde schon 2019 von der Großen Koalition gelegt, genauer: vom damals zuständigen Bundesbauminister Horst Seehofer (CSU). Er hat als Konsequenz aus dem alten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts die rechtlichen Voraussetzungen für die neue Form der Immobilienbewertung geschaffen, die Lindner jetzt im Jahressteuergesetz 2023 vollziehen muss. Wenn man es so nennen will, hat er der neuen Regierung ein unangenehmes Erbe hinterlassen.

    Das hinderte die CSU jetzt aber nicht daran, den Bundesfinanzminister mit Kritik zu überziehen. „Ausgerechnet Lindner“, heißt es in der Bayerischen Staatsregierung. Die FDP stehe doch sonst wie keine andere Partei für den Schutz des Eigentums.

    Anfang dieser Woche erreichte der Streit seinen Höhepunkt. Söder und Füracker wetterten massiv gegen die Steuererhöhung „durch die Hintertür“. Zeitgleich wurde aber offenbar auch der FDP in Berlin klar, dass man die Steuerlast für Bürgerinnen und Bürger, die Immobilien erben, nicht eben mal auf die Schnelle und fast ohne jede Vorlaufzeit um mindestens 20, in Einzelfällen sogar um 50 oder 100 Prozent anheben kann.

    Nun sollen, wie die FDP im Bund ankündigte, in letzter Minute die ab Januar 2023 erwarteten Zusatzkosten für Erbinnen und Erben größerer Vermögenswerte durch eine Anhebung der Freibeträge begrenzt werden. Das größte Ärgernis wäre damit vom Tisch. Dass Bayern sich mit seiner Forderung im Bundesrat durchsetzen kann, künftig selber über die Höhe der Erbschaftssteuer zu entscheiden, ist allerdings fraglich.

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