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Bayern - Kita-Testpflicht gelockert: Neue Regeln für Test

Corona-Pandemie

Corona-Testpflicht in Bayern: Das gilt ab heute für Kinder in den Kitas

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    Ein Kind beim Corona-Test mit einem speziellen „Lolli“.
    Ein Kind beim Corona-Test mit einem speziellen „Lolli“. Foto: David Holzapfel

    Nach den Weihnachtsferien gelten in Bayerns Kitas und Krippen neue Regeln zur Corona-Testnachweispflicht. Eltern müssen den Kita-Betreibern „glaubhaft“ versichern, dass sie ihr Kind vor dem Besuch der Einrichtung getestet haben.

    Kita-Testpflicht in Bayern: Vertrauen statt Kontrolle bei Tests

    Aus dem Sozialministerium hieß es dazu kurz vor Weihnachten: „Wir halten daher aktuell in der Einführungsphase der Testnachweispflicht bei Zweifeln an der Erklärung der Eltern einen gesonderten Nachweis für nicht erforderlich.“ Sprich: Selbst wenn die Erzieherinnen und Erzieher Zweifel daran haben, dass die Eltern ihre Kinder auch wirklich getestet haben, sollen die Kinder in den Einrichtungen betreut werden dürfen. Man setze „auf die bewährte auf Vertrauen basierende Erziehungspartnerschaft zwischen Eltern und Einrichtung“, heißt es im 456. Newsletter aus dem Ministerium, der Start der Testnachweispflicht solle zudem „praktikabel und unbürokratisch“ geschehen.

    Auf Nachfrage unserer Redaktion teilte das Ministerium mit, dass sich die überwiegende Mehrheit der Gesellschaft an die Regelungen rund um die Corona-Pandemie halte. Oberstes Ziel bleibe es, die Kitas offen zu halten. Die Testnachweispflicht knüpfe "das Sicherheitsnetz nun für alle Beteiligten noch einmal enger und steigere das Schutzniveau weiter". Sollte sich zeigen, dass eine Nachjustierung erforderlich sei, "werden wir darüber zeitnah und in engem Austausch mit den Kitas entscheiden".

    „Das wirkt für mich hilflos und ist keine wirkliche Strategie, kritisiert Maria Magdalena Hellfritsch, Geschäftsführerin des Verbandes katholischer Kindertageseinrichtungen Bayern. Die sogenannte Testnachweispflicht sei aus ihrer Sicht damit wieder zurückgenommen worden: „Für mich liest sich das so: Egal, was die Eltern mir sagen, ich soll es glauben.“ Das führe zwangsläufig zu Unfrieden an der Kita-Tür, zu Diskussionen zwischen Erzieherinnen und Erziehern sowie Eltern.

    Corona-Tests an Kitas sind ab dem 10. Januar verpflichtend

    Genau das befürchtet auch Johannes Becher, Landtagsabgeordneter der Grünen. Aus seiner Sicht bräuchten die Kita-Betreiber klare Corona-Regeln und Ansagen. „Doch das ist genau das Gegenteil einer klaren Ansage“, sagt Becher und sieht in einer Testpflicht, die auf Vertrauen basiere, keinen Fortschritt: „Dann hätten wir uns das Ganze auch gleich sparen können – freiwillig getestet wurde ja jetzt auch schon“.

    Tatsächlich waren Corona-Tests in Kitas bisher freiwillig. Ab dem 10. Januar gilt jedoch für Kinder von einem Jahr bis zur Einschulung besagte Testnachweispflicht in Betreuungseinrichtungen. Dieser kann unterschiedlich nachgekommen werden. Die aus Sicht von Experten zuverlässigste Lösung sind PCR-Pooltests in den Einrichtungen selbst – wenn sie von diesen angeboten werden. Ist das nicht der Fall, müssen die Eltern ihre Kinder dreimal wöchentlich selbst testen. Der Nachweis kann über das Vorzeigen einer Testkassette mit negativem Ergebnis erfolgen oder mit einer schriftlichen Erklärung samt Unterschrift eines Elternteils, dass ein Test durchgeführt wurde und negativ war.

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