Kein Sternchen, kein Binnen-I, kein Doppelpunkt in der Wortmitte: In Bayerns Schulen, Universitäten und Behörden ist geschlechtersensible Sprache ausdrücklich verboten. Das hat das bayerische Kabinett am Dienstag in München beschlossen. Die Allgemeine Geschäftsordnung für Behörden des Freistaates Bayern (AGO) wird nun abgeändert.
Schon bisher verpflichtete die AGO Behörden und Schulen, sich an die amtlichen Rechtschreibregeln zu halten. Diese Regelung sei nun "klarstellend ergänzt" worden, heißt es in einer Mitteilung des Kabinetts.
Gendern in Bayern: Keine Sonderzeichen in Schulen und Behörden zulässig
Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) sagte: "Für uns ist die klare Botschaft, Sprache muss klar und verständlich sein." Ein Genderverbot bezwecke, "Diskursräume in einer liberalen Gesellschaft offenzuhalten". Herrmann sagte, dass es sich beim Gendern um eine ideologisch geprägte Sprache handele, die mit einer exkludierenden Wirkung einhergehe.
Das bedeutet: Schreibweisen mit Binnen-I, Gendersternchen, Doppelpunkt oder Mediopunkt sind im gesamten dienstlichen Schriftverkehr unzulässig. Dazu zählt nicht nur der Schulunterricht an sich, sondern auch beispielsweise Elternbriefe. Es handele sich um eine klare und konsequente Linie, "die wir mit Augenmaß verfolgen", sagte Herrmann. Es gehe der Staatsregierung darum, niemanden zu benachteiligen, der nicht gendert.
Genderverbot in Bayern gilt unabhängig von Rechtschreibempfehlung
Auch wenn der Rat für deutsche Rechtschreibung in Zukunft anders über den Sachverhalt entscheiden würde, gelte die Regelung in Bayern. Im Dezember 2023 hatte der Rat für deutsche Rechtschreibung seine jüngste Empfehlung in Bezug auf geschlechtersensible Sprache ausgesprochen und ist der bisherigen Linie treu geblieben: Die Verwendung von Sonderzeichen wird nicht empfohlen. Der Grund: Es handele sich um Eingriffe in die Sprache, die die Verständlichkeit von Texten beeinträchtigen können.
Das Kultusministerium werde Schulen nun über die genauen Vorgaben informieren. (mit dpa)